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Abwasserkanal: Was steckt hinter der Dichtheitsprüfung?

25. April 2017

Dichtheitsprüfung: Verschiedene Regelungen in den Bundesländern. Was ist zu beachten?

Dass die Dichtheit der Abwasserkanäle nicht nur zum Schutz der Umwelt dient, sondern auch im Interesse der Hauseigentümer liegt, versteht sich quasi von selbst. Niemand benötigt lästige Nassschäden oder eine teure Sanierung des Mauerwerks am eigenen Haus. Doch auch wenn die Notwenigkeit einer Dichtheitsprüfung auf der Hand liegt, ist es nicht einfach, bei all den Regeln und Vorschriften den Überblick zu behalten.
Wer für die Überprüfung der Kanäle verantwortlich ist, was sie zu beachten haben und welche Kosten auf sie zukommen soll im Folgenden erläutert werden.

Gesetzesgrundlage zur Dichtigkeitsprüfung:

Seit 01.03.2010 gilt das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), welches am 31.07.2009 erlassen wurde. Dieses Gesetz besagt, dass jeder Haushalt dazu verpflichtet ist, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (festgelegt in DIN 1986-30) herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten (§60 Abs. 1 WHG).

So ergibt sich aus dem WHG eindeutig eine Eigenüberwachungspflicht für den Hauseigentümer, jedoch keine ausdrückliche Rechtsverordnung für eine länderübergreifende Dichtheitsprüfung.

Kurz: Jede Abwasserleitung muss absolut dicht sein (auch auf Privatgrundstücken). Wenn dies nicht der Fall ist muss die Abwasseranlage nach §60 Abs. 2 WHG erneuert bzw. repariert werden.

Landesrechtliche Vorschriften zur Dichtheitsprüfung:

Die wohl entscheidende Frage ist damit immer noch nicht ganz geklärt: „Dichtigkeitsprüfung – Pflicht oder freiwillig?“
Da es keine bundeseinheitliche Durchführungsverordnung zum WHG gibt, obliegt es den einzelnen Bundesländern, Vorschriften bzgl. §§60,61 WHG zu erlassen. Die Frist für eine Erstprüfung der Abwasserkanäle wird durch eine Zeitspannregelung in der DIN 1986-30 vorgegeben, wobei die Länder selbstverantwortlich Fristen setzen können.

Kurz: Jedes Bundesland, teilweise sogar einzelne Gemeinden und Städte legen selbst fest, welche Kanäle wann und wie häufig geprüft werden müssen.

Grundsätzlich zu beachten:

Jeder Grundstücksbesitzer sollte sich im Vorfeld bei der für ihn zuständigen Kommunalbehörde erkundigen, welche Regelungen zur Dichtheitsprüfung in der Gemeinde gelten. Wichtig ist hierbei auch herauszufinden, ob das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, da die Vorschriften hier noch einmal verschärft sind. Auch für Bauherren ist es ratsam, sich vor dem Hausbau bei der Kommune zu informieren. Viele Gemeinden schreiben aber auch von sich aus die Grundstückseigentümer an.

Bei der Dichtheitsprüfung zu beachten:

Wird nun eine Dichtheitsprüfung erforderlich, ist es zunächst einmal wichtig, auf die Seriosität des Anbieters zu achten. Schließen sie besser keine Hautürgeschäfte ab! Falls doch, haben Sie aber ein Widerrufsrecht. Des Weiteren sollten sie darauf achten, dass es sich um einen zertifizierten Sachkundigen handelt, damit die Prüfung auch anerkannt wird.

Die eigentliche Prüfung des Kanals kann dann durch drei verschiedene Verfahren erfolgen: Drückprüfung mit Wasser, Druckprüfung mit Luft oder durch eine TV-Inspektion.

Kosten der Dichtheitsprüfung:

Für die Kosten einer Kanalprüfung lässt sich kein allgemeiner Wert nennen, da es hierfür keinen Gebührentarif gibt. Der Preis ergibt sich vielmehr aus der jeweiligen Situation des Grundstückes, wobei die Leitungslänge, der Rohrdurchmesser und der Verzweigungsgrad der Rohre neben einigen anderen Faktoren die größte Rolle spielen.

Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass die Kosten für ein Einfamilienhaus zumeist zwischen 300 und 500 Euro liegen. Meist ist es dabei günstiger, wenn sich mehrere Nachbarn zusammentun und gemeinsam die Dichtigkeitsprüfung beauftragen – dann fallen zumindest nur einmal die Kosten für die Anfahrt an.

Die Dichtigkeitsprüfung ist teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

Vermindern Sie die Kosten der Dichtheitsprüfung durch Nachbarschaftszusammenschlüsse.

Was, wenn die Leitung undicht ist?

Stellt sich heraus, dass eine der Abwasserleitung undicht ist, steht eine Kanalsanierung an. Jedoch ist es nicht ratsam, gleich den Sachkundigen der Kanalfirma damit zu beauftragen. Holen sie sich zunächst weitere Angebote ein und entscheiden sie in Ruhe, wer die erforderlichen Baumaßnahmen durchführen soll. Schließen sie sich gegebenenfalls auch hier mit ihren Nachbarn zusammen, um die Kosten gering zu halten.

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