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Behandlungsfehler bei Hüft-TEP

Die Bewegung soll aus der Hüfte kommen, nicht der Schmerz.
31. Juli 2018

Die Implantation eines künstlichen Hüftgelenks gilt als eine Standardoperation. Dennoch ist sie sehr komplex, sodass ein Eingriff immer mit Risiken verbunden ist. Insbesondere lassen sich Behandlungsfehler in den Bereichen der Orthopädie und Unfallchirurgie finden. Hüftarthrose oder Coxarthrose ist generell die häufigste Erkrankung, die im fortgeschrittenem Stadium eine Hüftprothese erforderlich macht. Doch können auch Entzündungen, Fehlbildungen oder unfallbedingte Verletzungen eine Hüftprothese notwendig machen.

Im Folgenden erklären wir, was eine Hüft-TEP ist, was typische Behandlungsfehler sein können und wie sie rechtlich gegen die Behandlungsfehler bei Hüftprothese vorgehen können.

Hüft-Totalendoprothese

Wie bei der Knie-TEP ist auch hier die Reibung der Übeltäter: Bei gesunden Menschen ist der Gelenkknorpel dafür verantwortlich, dass nur eine indirekte Reibung zwischen Hüftkopf und Oberschenkelknochen entsteht. Bei der Hüftarthrose wird der Knorpelüberzug von Hüftkopf und Hüftpfanne fortschreitend abgerieben, sodass das Gelenk seine Passform verliert. Doch abgesehen von der Reibung können auch entzündliche Gelenkerkrankungen, Gelenkfehlstellungen oder Unfälle eine Hüftgelenk OP nötig machen. Die Symptome der Coxarthrose sind Gelenkschmerzen, Anlaufschmerzen, Leistenschmerzen, Gangstörungen, Muskel- und Sehnenverspannungen sowie Reibegeräusche.

Typische Behandlungsfehler bei einer Hüft-OP

Die Implantation einer künstlichen Hüfte ist nicht nur sehr komplex, das Gelingen ist auch stark abhängig von der Erfahrung des Operateurs und seiner Präzision. Die Nebenwirkungen einer Hüftoperation können sich zeitnah bemerkbar machen, aber auch erst nach Monaten oder Jahren. Eine Lockerung der Hüftprothese zeigt sich häufig erst Jahre später.

Wichtig ist, dass der Arzt dem Patienten vor der Hüft-OP den Verlauf des Eingriffs, dessen Erfolgsaussichten sowie Risiken und mögliche Behandlungsalternativen in aller Ausführlichkeit erklärt. Ansonsten kann der Patient auch bei korrekter Behandlung einen Aufklärungsfehler geltend machen.

Insbesondere bei der Anwendung einer neuen Operationsmethode sollten alle Risiken genannt werden, da bei Beschwerden nach der OP der Arzt auf Schmerzensgeld verklagt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 8. November 2013 – 25 U 79/12, das dem Kläger einen Schadensersatz von 2000€ zusprach).

Typische Behandlungsfehler, die sich nach der Hüft-TEP-OP zeigen:

  • Einsetzen eines falschen Gelenks bzw. eines fehlerhaften Gelenks (Materialfehler): vgl. „Varicon“-Hüftprothese, deren Qualitätsmangel hohe Schmerzensgeldbeträge für die Leidtragenden erbrachte (vgl. Kammergericht Berlin vom 28.05.2015 – 4 U189/11) oder in einem anderen Fall vor dem LG Berlin (Urteil vom 09.12.2008 – 5 O 467/07) einen Schmerzensgeldbetrag von 7.000 € zur Folge hatte.
  • Fehlerhafte Größe der Prothese, die in der Länge oder im Umfang nicht stimmt: vgl. LG Köln, Urteil vom 25.04.2007, AZ: 25 O 552/2000, das mit einem Schmerzensgeldbetrag von 20.000 € beglichen wurde.
  • Fehler bei der Befestigung des Gelenks (falscher Winkel, zu tiefe Bohrung in den Knochen, falsche Schraubenlänge etc.).

In einem anderen Fall führte eine Gerinnungsstörung, die vor der Hüftoperation nicht diagnostiziert wurde, zu schweren Nachblutungen nach der Hüftoperation. Diese schweren Nachblutungen zogen zahlreiche stationäre und auch intensiv-medizinische Behandlungen mit sich, sodass ein Schmerzensgeld von 580.000 € gezahlt wurde.

Wie Sie rechtlich gegen die Behandlungsfehler bei einer Hüftprothese vorgehen können

Sollten Beschwerden nach der Implantation einer Hüftgelenkprothese auftreten, dann besteht der Verdacht auf einen oder mehrere Behandlungsfehler. Prinzipiell kann man dann Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Doch ist es nicht immer der Fehler des Arztes. Ein fehlerhaftes Implantat, das aus einem Materialfehler resultiert, ist beim Hersteller zu beanstanden und nicht beim Operateur. Dieser ist nämlich nur zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ihm nachweislich Fehler bei der Implantation unterlaufen sind oder er den Patienten unzureichend über die Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt hat.

Dessen Nachweis ist aber eine sehr heikle Sache: Operationsbedingte Komplikationen können immer auftreten. Sie sind aber selbst dafür verantwortlich, die Beschwerden, an denen Sie leiden, ausschließlich auf die Fehler bei der Hüftoperation zurückzuführen. Achten Sie darauf, dass Ihre Beweisführung extrem schlüssig ist und auf mögliche Behandlungsfehler hindeutet. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen bei der richtigen Beweisführung helfen. Bitte beachten Sie, dass auch Behandlungsfehler verjähren.

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