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Homeoffice-Pauschale: Wer sie nutzen darf und wie hoch der Abzugsbetrag ist

5. Februar 2026

Zusammenfassung:

  • Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich abzusetzen.
  • Die Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.
  • Auch ohne separates Arbeitszimmer können Arbeitnehmer die Pauschale in Anspruch nehmen.

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten von zu Hause für viele Arbeitnehmer zur neuen Normalität gemacht. Doch nicht nur die Flexibilität und der Komfort des Homeoffice sind für viele attraktiv, auch steuerlich kann sich das Arbeiten von zu Hause lohnen. Die Homeoffice-Pauschale bietet eine Möglichkeit, die Kosten für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden steuerlich geltend zu machen. Doch wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale genau, wer kann sie nutzen und wie hoch ist der Abzugsbetrag?

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale wurde im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt, um Arbeitnehmer zu entlasten, die aufgrund der Pandemie vermehrt von zu Hause arbeiten mussten. Sie ermöglicht es, pauschal 5 Euro pro Homeoffice-Tag von der Steuer abzusetzen, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Dies entspricht 120 Tagen im Homeoffice. Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten und kann somit die Steuerlast mindern.

Wichtig zu wissen ist, dass die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gewährt wird. Vielmehr wird sie in diesen eingerechnet. Das bedeutet, dass die Pauschale nur dann steuerlich wirksam wird, wenn die gesamten Werbungskosten, inklusive der Homeoffice-Pauschale, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der von zu Hause arbeitet, die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Dabei ist es unerheblich, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht. Auch ein Arbeitsplatz in der Küche oder im Wohnzimmer kann als Homeoffice gelten. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitnehmer an den betreffenden Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hat und nicht im Büro oder an einem anderen Arbeitsort tätig war.

Die Pauschale kann auch von Selbstständigen und Freiberuflern genutzt werden, sofern sie ihre Tätigkeit von zu Hause aus ausüben. Allerdings müssen sie, anders als Arbeitnehmer, ihre gesamten Betriebsausgaben nachweisen, um die Pauschale geltend machen zu können.

Wie wird die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung angegeben?

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Steuererklärung als Teil der Werbungskosten angegeben. Arbeitnehmer tragen die Anzahl der Homeoffice-Tage in der Anlage N ein. Selbstständige und Freiberufler geben die Pauschale in der Anlage S oder G an, je nach Art ihrer Tätigkeit. Es ist ratsam, die Homeoffice-Tage genau zu dokumentieren, um im Falle einer Nachfrage des Finanzamts einen Nachweis erbringen zu können.

Die Einführung der Homeoffice-Pauschale ist ein wichtiger Schritt, um die steuerliche Belastung von Arbeitnehmern und Selbstständigen zu reduzieren, die aufgrund der Pandemie vermehrt von zu Hause arbeiten. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, die Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen, ohne dass ein separates Arbeitszimmer erforderlich ist. Dennoch sollten Arbeitnehmer und Selbstständige genau prüfen, ob die Pauschale für sie steuerlich vorteilhaft ist, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Insgesamt zeigt die Homeoffice-Pauschale, wie wichtig es ist, steuerliche Regelungen an die sich verändernden Arbeitsbedingungen anzupassen. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, die Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und flexiblen Arbeitswelt.

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