08.01.2023
Zusammenfassung:
Die GmbH ist eine der bekanntesten Gesellschaftsformen und erfreut sich unter Gründern großer Beliebtheit. Kein Wunder – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung reduziert die Haftung auf das eingebrachte Stammkapital und verhindert so, dass die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften. Allerdings geht die Gründung einer GmbH auch mit diversen Verpflichtungen einher, die die einmalige Einbringung des Stammkapitals übersteigen. Hier lesen Unternehmer, welche Vor- und Nachteile die GmbH hat.
Der größte Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter müssen im Rahmen der Gründung einmalig ein Stammkapital von 25.000 Euro einbringen. Ist dies geschehen, dient diese Summe als Haftungsmasse. Das heißt, dass das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt wird. Die Höhe des Haftungsrisikos ist ebenfalls auf die 25.000 Euro beschränkt. Auf diese Weise möchte der Staat die Unternehmensgründung attraktiver machen und Unternehmern die Sorge um eine ausufernde Haftung nehmen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung. Begeht der Geschäftsführer der GmbH zum Beispiel eine Pflichtverletzung, haftet er unter Umständen auch mit seinem privaten Vermögen. Dies soll verhindern, dass sich die Geschäftsführer hinter der Haftungsbeschränkung verstecken und ihre Pflichten zugunsten möglicher Gewinnsteigerungen verletzen.
Wer ein neues Unternehmen gründet, muss seine Seriosität nachweisen, um Kunden für sich zu gewinnen und mit anderen Firmen zusammenzuarbeiten. Die Gründung einer GmbH signalisiert dem Gegenüber im Rechtsverkehr, dass die geschäftliche Betätigung ernst gemeint und langfristig geplant ist. Ein Einzelunternehmer oder eine UG (haftungsbeschränkt) genießen in der Regel nicht das gleiche Ansehen wie eine GmbH oder eine AG.
Die GmbH kann für jeden zulässigen Zweck gegründet werden und zeichnet sich damit durch ihre hohe Flexibilität aus. Die Rechtsform kann branchenübergreifend genutzt und von einer oder mehreren Personen ins Leben gerufen werden. Auch in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags sind die Gründer äußerst frei, womit sie ihn ganz an ihre Bedürfnisse anpassen können.
Die Gründung einer GmbH wirkt sich auch steuerlich aus. Nutzen die Gesellschafter die erwirtschafteten Gewinne clever, können sie dabei leicht Steuern sparen. Anstatt sie auszuschütten, können sie sie zum Beispiel zum Kauf neuer Anschaffungen für das Unternehmen verwenden. Auf diese Weise wird nur die Körperschaftssteuer, nicht aber die deutlich höhere Einkommenssteuer fällig.
Um eine GmbH gründen zu dürfen, müssen die Gesellschafter ein Startkapital von mindestens 25.000 Euro einbringen. Davon ist jedenfalls die Hälfte sofort einzuzahlen, sodass die Summe unmittelbar nach der Gründung vorhanden ist. Dies bedeutet für Gründer eine hohe finanzielle Belastung, die insbesondere von jungen Menschen nicht ohne Weiteres getragen werden kann. Das Stammkapital muss zu einem Zeitpunkt eingebracht werden, zu dem noch keine Gewinne aus dem Unternehmen vorhanden sind, aus denen die finanziellen Mittel fließen könnten. Deshalb bleibt für viele Gründer nur der Weg über einen Kredit, für den Banken aufgrund der oft noch niedrigen Kreditwürdigkeit hohe Zinsen verlangen.
Wer eine GmbH gründet, muss von nun an das Vermögen der Gesellschaft und der Gesellschafter strikt trennen. Geschieht dies nicht, müssen die Gesellschafter mit Sanktionen für eine sogenannte “verdeckte Gewinnausschüttung” rechnen. Hinzu kommt ein hoher Arbeitsaufwand während und nach der Gründung. Der Notar muss die Gründung beurkunden und im Anschluss ist sie im Handelsregister einzutragen. Danach müssen die Gesellschafter der Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht nachkommen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, müssen sich insbesondere unerfahrene Gründer erst einmal intensiv einarbeiten.
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