Zusammenfassung:
- Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Unternehmen und Gewerbetreibenden erhoben wird.
- Freiberufler sind von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen.
- Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Basis des Gewerbeertrags.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für deutsche Kommunen. Sie wird von Unternehmen und Gewerbetreibenden erhoben und trägt maßgeblich zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur bei. Doch wer genau ist zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet und wie wird sie berechnet? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Gewerbesteuerpflicht in Deutschland.
Wer ist gewerbesteuerpflichtig?
Grundsätzlich sind alle Gewerbebetriebe in Deutschland gewerbesteuerpflichtig. Dazu zählen Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie die GbR oder OHG sowie Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und endet mit deren Einstellung.
Freiberufler hingegen sind von der Gewerbesteuer ausgenommen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Künstler. Diese Berufsgruppen unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht, da sie keine gewerbliche, sondern eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Berechnung der Gewerbesteuer
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Basis des sogenannten Gewerbeertrags. Dieser wird aus dem Gewinn des Unternehmens ermittelt, wobei bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen zu berücksichtigen sind. Der Gewerbeertrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuer-Messbetrag multipliziert, der von der Finanzverwaltung festgelegt wird.
Der so ermittelte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die endgültige Steuerlast zu bestimmen. Der Hebesatz variiert je nach Kommune und kann zwischen 200 und 900 Prozent liegen. Unternehmen in wirtschaftlich starken Regionen müssen daher mit einer höheren Steuerlast rechnen als solche in strukturschwachen Gebieten.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen über die Reform der Gewerbesteuer. Kritiker bemängeln, dass die Steuerlast für Unternehmen in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch sei und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtige. Zudem wird die unterschiedliche Höhe der Hebesätze in den Kommunen als problematisch angesehen, da sie zu einer ungleichen Belastung der Unternehmen führt.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit mehrfach angekündigt, die Gewerbesteuer reformieren zu wollen. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch bislang nicht umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob und wann es zu einer grundlegenden Reform der Gewerbesteuer kommen wird.
Für Unternehmen und Gewerbetreibende ist es daher wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Gewerbesteuer zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Optimierung der Steuerlast zu ergreifen. Eine fundierte steuerliche Beratung kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten.




