Zusammenfassung:
- Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Unternehmen gezahlt werden muss.
- Sie betrifft vor allem Gewerbebetriebe, während Freiberufler und Landwirte in der Regel ausgenommen sind.
- Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Die Gewerbesteuer ist ein zentrales Thema für viele Unternehmen in Deutschland. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen dar und ist für Gewerbebetriebe eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Doch wann genau muss diese Steuer gezahlt werden und wer ist davon betroffen? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Die Gewerbesteuerpflicht betrifft in erster Linie Gewerbebetriebe. Dazu zählen alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Freiberufler, wie Ärzte oder Anwälte, sowie Land- und Forstwirte sind in der Regel von der Gewerbesteuer ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit kann jedoch im Einzelfall komplex sein und sollte im Zweifel mit einem Steuerberater geklärt werden.
Ein Gewerbebetrieb ist grundsätzlich dann gegeben, wenn eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, vorliegt. Diese Tätigkeit darf nicht als Ausübung eines freien Berufs oder als Land- und Forstwirtschaft eingestuft werden. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und endet mit deren Einstellung.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Basis des Gewerbeertrags, der sich aus dem Gewinn des Unternehmens ergibt. Der Gewerbeertrag wird um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst. Der so ermittelte Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten.
Der entscheidende Faktor für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist. Dieser Hebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren und liegt in der Regel zwischen 200 und 900 Prozent. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, um die endgültige Gewerbesteuer zu ermitteln.
Wann ist die Gewerbesteuer fällig?
Die Gewerbesteuer wird in der Regel vierteljährlich gezahlt. Die Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres. Unternehmen müssen Vorauszahlungen leisten, die auf der Grundlage des voraussichtlichen Gewerbeertrags des laufenden Jahres berechnet werden. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt eine endgültige Abrechnung, bei der die tatsächliche Steuerlast ermittelt wird.
Unternehmen sollten darauf achten, die Vorauszahlungen pünktlich zu leisten, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Liquiditätsengpässen kann es sinnvoll sein, mit dem zuständigen Finanzamt über eine Anpassung der Vorauszahlungen zu sprechen.
Die Gewerbesteuer ist ein komplexes Thema, das für viele Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der Steuerlast können helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. Unternehmen sollten sich bei Unsicherheiten stets an einen Steuerberater wenden, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.