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Steuern und Gewerbeanmeldung als Instagram-Influencer

20. Januar 2021

Es gibt viele Gründe, um einen Blog zu betreiben oder auf Instagram, Youtube, Facebook oder Snapchat Inhalte zu veröffentlichen: Sie wollen mit Ihren Artikeln Menschen inspirieren, ihr eigenes Unternehmen bewerben oder mit den Lesern in Kontakt treten? Ein Motiv könnte auch das Geldverdienen sein. Erfahren Sie hier, wann Sie als Blogger oder Influencer ein Gewerbe anmelden müssen und worauf Sie bei Gewerbeanmeldung und Steuern achten sollten. Insbesondere erklären wir:

Wann muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?

Der Übergang zwischen Hobby und professioneller Tätigkeit ist nicht klar und einfach zu definieren. Sie müssen ein Gewerbe anmelden, wenn Sie eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht besitzen. Viele Influencer und Blogger wollen mit Affiliatelinks und Google AdSense nur die Kosten decken. In diesem Fall empfiehlt es sich aber ebenfalls, ein Gewerbe anzumelden, um unnötige Abmahnungen und teure Strafen zu vermeiden.

Die sogenannte Probezeit beträgt i.d.R. 3 Monate. In dieser Zeit können Sie herausfinden, ob Ihre Idee wirtschaftlich wirklich funktioniert. Falls Sie Ihr Gewerbe zu spät angemeldet haben, müssen Sie mit einer Abmahnung durch Konkurrenten und Kosten von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Wenn Sie mit Ihrem Blog oder Ihrem Instagram-Kanal wirklich nicht vorhaben, Geld zu verdienen, dann ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig.

In manchen Fällen kann es außerdem sein, dass Sie zwar kein Gewerbe anmelden müssen, Sie aber trotzdem unternehmerisch tätig sind, beispielsweise als Freiberufler.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung ist relativ einfach. Sie müssen zum örtlichen Gewerbeamt gehen, zudem sollten Sie Ihren Ausweis und 30-40 Euro Bargeld mitnehmen. Sie müssen zunächst einige einfache Fragen beantworten, haben aber auch eine Ansprechperson vor Ort, falls Sie Schwierigkeiten dabei haben sollten. Man kann das Gewerbe auch bis zu 3 Monate rückwirkend anmelden, falls Sie schon Einnahmen generiert haben.

Die Tätigkeitsbeschreibung sollten Sie nicht zu spezifisch angeben. Die meisten Blogger und Influencer geben ,,Internet-Dienstleistungen“ an.

Mit der Gewerbeanmeldung wird man automatisch Pflichtmitglied in der IHK. Die IHK wird Ihnen ein Formular zur Erfassung des voraussichtlichen Umsatzes zuschicken.

Das Finanzamt wird Ihnen auch ein Formular zur steuerlichen Erfassung zusenden.

In diesem Bogen werden Sie auf folgende Fragekategorien stoßen:

  • Allgemeine Angaben zu der Person und Tätigkeit
  • Angaben Ihrer voraussichtlichen Einkünfte (das Finanzamt will feststellen, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind)
  • Angaben zum Unternehmen
  • Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
  • Angaben zur Gewinnermittlung
  • Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
  • Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
Erfahren Sie, wann man als Freiberufler tätig werden kann.
Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit? Erfahren Sie, wann Sie als Freiberufler tätig werden können.

Übrigens: Viele Influencer dürften normale „Einzelunternehmer“ sein. Insbesondere, wenn sich mehrere Blogger zusammentun, stellt sich aber auch noch die Frage nach der Rechtsform.

Freiberufliche Tätigkeit als Alternative zur Gewerbeanmeldung

Wer darf als Freiberufler arbeiten?

Freiberufler arbeiten in freien Berufen, die sehr streng geregelt sind. Folgende Berufe gehören nach §18 EStG zu den selbständigen freien Berufen:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater- und ähnlicher Berufe

Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. in §18 EStG heißt es allgemein: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“. Bei Bloggern kann es im Einzelfall sein, dass sie Freiberufler sind. Das gilt insbesondere dann, wenn sie den Blog lediglich benutzen, um ihre freiberufliche Tätigkeit damit zu bewerben. Beispielsweise könnte ein Arzt einen Blog über Krankheiten und Heilmethoden betreiben, um seine Praxis zu bewerben. Wird der Blog dagegen überwiegend betrieben, um mit Affiliate-Marketing und Werbebannern Gewinne zu erzielen, ist i.d.R. eine Gewerbeanmeldung nötig. Analog gilt das auch für andere Influencer. So wäre ein Architekt, der auf Instagram schöne Gebäude präsentiert, um für sich Kunden zu werben, weiterhin ein Freiberufler.

Dabei darf man den „freien Beruf“ nicht mit einem „freien Mitarbeiter“ verwechseln. Letzterer ist lediglich ein Selbständiger (z.B. mit Gewerbeschein), der über einen Werkvertrag beauftragt wird (statt ihn über einen Arbeitsvertrag einzustellen).

Ähnlich wie mit den freien Berufen verhält es sich übrigens auch bei anderen Unternehmern, die keine Gewerbe betreiben, beispielsweise  Landwirten.

Wie viel darf man als Instagram-Influencer maximal verdienen?

Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag liegt im Jahr 2018 bei 9.000 Euro pro Kalenderjahr. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres weniger erwirtschaften, dann müssen Sie keine Einkommenssteuer zahlen. Falls Ihre Einnahmen abzüglich Ihrer Ausgaben größer sind als 9.000 Euro sind, wird es für das Finanzamt relevant. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Sie weitere Einnahmen erzielen, z.B. Mieten oder ein Gehalt: Diese müssen Sie zu Ihren Gewinnen aus dem Gewerbebetrieb hinzurechnen.

Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmer müssen Sie die Umsatzsteuer nicht abführen. Die Kleinunternehmerregelung können Sie dann wählen, wenn Ihre Einnahmen im letzten Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben. Damit ist der Umsatz gemeint, nicht der Gewinn!

Vorsicht: Wenn Sie Ihr Unternehmen während des Jahres gründen, wird der Umsatz auf ein volles Jahr hochgerechnet. Wenn Ihr zum 1. Dezember gegründetes Unternehmen also bereits im ersten Monat 2.500 Euro Umsatz macht, müssen Sie ab dem Folgejahr Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Machen Sie als Blogger oder Influencer in einem Kalenderjahr mehr als 50.000 € Umsatz, sind Sie ab diesem Zeitpunkt sogar sofort mehrwertsteuerpflichtig. Es ist extrem wichtig, diese Regelungen im Vorfeld zu beachten, nur so kann man teure Nachzahlungen vermeiden.

Steuern als Influencer

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist von Anfang an wichtig. Es gibt einen Freibetrag von 9.000 Euro, der nicht versteuert werden muss. Falls Sie mehr als 9.000 Euro Gewinn innerhalb eines Kalenderjahres erzielen, müssen Sie mit einem Steuersatz zwischen 14 und 42 % rechnen. Jeder Selbständige muss jährlich die Einkommenssteuererklärung erstellen und abgeben. Die Abgabefrist der Einkommenssteuererklärung ist in aller Regel der 31. Mai des Folgejahres. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, ist die Frist länger.

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer

Neben der Einkommenssteuer ist die Umsatzsteuer die größte Steuerbelastung. Diese beträgt i. d. R. 19%. Haben Sie die Kleinunternehmerregelunggewählt, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Das hat seine Vor- und Nachteile:

Nachteil: Man kann keine „Vorsteuer ziehen“, sich also nicht die Mehrwertsteuer für eingekaufte Waren und Dienstleistungen zurückholen. Das kann einen Kostennachteil bedeuten, wenn man sein Geld mit Werbung und Affiliate-Marketing verdient. Für viele Werbetreibende (Ihre Kunden) ist es nämlich irrelevant, ob Sie auf der Rechnung Mehrwertsteuer ausweisen oder nicht, da die meisten (großen) Unternehmen selbst „Vorsteuer ziehen“ können.

Vorteil: Als Kleinunternehmer sparen Sie sich den Aufwand der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Gegenüber manchen Werbetreibenden (z.B. Ärzte, Versicherungen, andere Kleinunternehmer) ist es außerdem ein Vorteil, wenn man keine Mehrwertsteuer ausweisen muss, da diese selbst keine Vorsteuer abziehen können.

Die Mehrwertsteuer ist gerade im internationalen Bereich ein sehr komplexes Thema. Deswegen raten wir Ihnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Sie fragen sich jetzt bestimmt: Warum International? Einige der wichtigsten Akteure im Onlinemarketingbereich sitzen außerhalb Deutschlands, beispielsweise Google oder Facebook.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fällt auf Gewinn, Zinsen, Teile der Mieten etc. über 24.500 Euro für gewerbliche Selbständige an. Die Freiberufler sind davon nicht betroffen. Die Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben Anspruch auf einen Steuer-Freibetrag von 24.500 Euro, daher spielt die Gewerbesteuer für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer meistens keine Rolle.

Die Gewerbesteuer kann man bei der Einkommenssteuer teilweise wieder geltend machen.

Steuerliche Behandlung von Geschenken für Instagram-Influencer

Vorsicht: Zu den Einnahmen können auch „geldwerte Vorteile“ zählen, also z.B. Geschenke von Firmen oder kostenlose Übernachtungen im Hotel. Hier kann man als Blogger schnell in die Steuerfalle tappen, da die geldwerten Vorteile in manchen Fällen so umfangreich sind, dass sie sogar größer als die „normalen“ Einnahmen sind.

Ausnahmen sind Geschenke im Wert von unter 10 €. Außerdem kann man solche Geschenke oder Warenproben auch zeitnah zurücksenden. Alternativ kann das Unternehmen auch von sich aus eine Pauschalsteuer zahlen und das dem Blogger mitteilen. Letzteres gilt allerdings nicht für die Umsatzsteuer.

Gut zu wissen: Auch kostenlose Waren und Dienstleistungen können dazu führen, dass Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen.

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Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG); existenzgruender.de

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