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Gewährleistung – Ihre Rechte als Käufer

11. Oktober 2025

Zusammenfassung:

  • Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Käufern bei Mängeln an gekauften Produkten zusteht.
  • Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung verpflichtend und nicht freiwillig.
  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre.

In der Welt des Konsums ist es unvermeidlich, dass Produkte manchmal nicht den Erwartungen entsprechen oder gar defekt sind. Hier kommt die Gewährleistung ins Spiel, ein essenzielles Verbraucherrecht, das Käufer schützt. Doch was genau bedeutet Gewährleistung, und wie unterscheidet sie sich von der Garantie? Diese Fragen sind für Verbraucher von zentraler Bedeutung, um ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.

Gewährleistung vs. Garantie: Ein grundlegender Unterschied

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft synonym verwendet, doch sie unterscheiden sich grundlegend. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, das sicherstellt, dass ein Verkäufer für Mängel haftet, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Diese Verpflichtung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und gilt für alle Kaufverträge.

Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie kann zusätzliche Rechte bieten, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, ist jedoch nicht verpflichtend. Eine Garantie kann beispielsweise eine längere Frist oder zusätzliche Leistungen wie den Austausch des Produkts umfassen.

Die Gewährleistungsfrist: Was Käufer wissen müssen

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware. Innerhalb dieser Frist muss der Verkäufer für Mängel haften, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser sechs Monate kehrt sich die Beweislast um, und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Dies muss jedoch ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden und darf nicht zum Nachteil des Käufers erfolgen.

Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Anpassungen

In den letzten Jahren gab es einige rechtliche Anpassungen, die die Rechte der Verbraucher weiter stärken. So wurde beispielsweise die EU-Richtlinie über den Warenkauf und die Garantien für Verbrauchsgüter eingeführt, die in Deutschland zu einer Anpassung des BGB geführt hat. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Verbraucherrechte in der gesamten EU zu harmonisieren und den digitalen Handel zu fördern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die zunehmende Bedeutung von digitalen Produkten und Dienstleistungen. Hier hat der Gesetzgeber reagiert und die Gewährleistungsrechte auf digitale Inhalte und Dienstleistungen ausgeweitet. Dies bedeutet, dass auch bei digitalen Produkten wie Software oder Streaming-Diensten Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.

Für Verbraucher ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und im Falle eines Mangels aktiv zu werden. Die Gewährleistung bietet einen wichtigen Schutz, der sicherstellt, dass Käufer nicht auf defekten Produkten sitzen bleiben. Gleichzeitig sollten Verbraucher die Möglichkeit nutzen, sich über zusätzliche Garantieleistungen zu informieren, die ihnen noch mehr Sicherheit bieten können.

Autor

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