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Anlage-Skandal: Insolvenz von P&R Container

11. April 2019

Was ist bei P&R passiert?

Die P & R-Gruppe hat seit Jahrzehnten Geld bei Anlegern eingesammelt. Damit wurden Schiffsfracht-Container gekauft und diese wurden dann vermietet, beispielsweise an Speditionen. Zuletzt häuften sich bei P&R aber die Probleme: In den letzten Jahren hat die P&R-Gruppe offenbar weniger Miete eingenommen als sie an die Anleger auszahlen musste. Laut Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters verdichten sich die Hinweise, dass P&R trotz der gesunkenen Weltmarktpreise im großen Stil Container verkauft hat, um damit seine Mietzahlungen zu decken. Damit besteht der Verdacht, dass es sich zumindest in den letzten Jahren um ein Schneeballsystem gehandelt haben könnte. So sollen den Ansprüchen der Anleger auf 1,6 Mio. Container nur etwa 600.000 tatsächlich vorhandene Einheiten gegenüberstehen. Infolgedessen haben mehrere P&R-Gesellschaften im März 2018 Insolvenz angemeldet. Es könnte der bisher größte Anlageskandal in Deutschland werden.

Wo liegen die Gefahren für Container-Investoren?

Offenbar gibt es bei Seefracht-Containern schon seit Jahren Überkapazitäten. Die Folge ist, dass sowohl die Mieten als auch die Wiederverkaufspreise deutlich niedriger liegen als prognostiziert. Selbst wenn das operative Geschäft weitergeführt werden kann, müssen die Anleger daher mit hohen Verlusten rechnen.Wenn die Container nicht vermietet werden, könnten die Anleger im schlimmsten Fall sogar nachschusspflichtig werden, beispielsweise wenn ihre Container nicht genutzt werden und daher Lagerkosten oder Standgebühren anfallen.

Hinzu kommt ein Problem, das auch bei der vorherigen Magellan-Pleite ein Thema war: Kann ein Investor das Eigentum an einem bestimmten Container nachweisen? Offenbar geht bei P&R aus den Unterlagen der Kunden nicht hervor, welche Container ihnen konkret gehören. Dazu hätten sie nämlich extra ein Zertifikat über das Eigentum an dem Container fordern müssen – was aber die meisten wohl nicht getan haben. Das kann es schwierig machen, seine Rechte durchzusetzen, beispielsweise indem man die Herausgabe der eigenen Container verlangt. Ein Trostpflaster dabei: Hafenbetreiber werden es in diesem Fall ebenfalls schwer haben, von einzelnen Investoren Standgebühren zu fordern.

Eine weitere Gefahr besteht darin, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte Mieten bzw. Rückkaufpreise zurückfordern könnte. Ob eine solche Insolvenzanfechtung möglich ist, wird aber wohl erst vor Gericht geklärt werden. Inzwischen haben (ehemalige) Anleger bereits entsprechende Briefe von der Kanzlei Jaffé bekommen. Darin werden sie gebeten, eine sogenannte „Hemmungsvereinbarung“ zu unterzeichnen, damit die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht verjähren. Andernfalls droht direkt eine Klage.

Steuer-Nachzahlungen für P&R-Container?

Problematisch könnte dabei die Eigentumsfrage bei P&R-Containern auch aus steuerlicher Sicht sein: Die Anleger haben i.d.R. Abschreibungen auf ihre Container in der Steuererklärung geltend gemacht. Das setzt aber voraus, dass die Investoren auch Eigentümer waren. Schlimmstenfalls könnten Nachzahlungen drohen.

Wie bekommen Container-Investoren von P&R ihr Geld zurück?

Zum einen konnten die Container-Investoren ihre Forderungen bis zum 14.9.2018 im Insolvenzverfahren von P&R anmelden. Der Insolvenzverwalter, die Kanzlei Jaffé, wird voraussichtlich versuchen, die Seefracht-Container weiter zu vermieten bis er einen Käufer dafür gefunden hat. Die Erlöse – abzüglich der anfallenden Kosten – werden dann ausgeschüttet. Hinzu kommen ggf. Schadensersatzforderungen gegenüber dem Management. Diese kann der Insolvenzverwalter beispielsweise geltend machen, wenn sich der Verdacht auf Insolvenzverschleppung erhärten sollte. Anwälte sind bei der Magellan-Insolvenz davon ausgegangen, dass die Anleger – inklusive bereits bezahlter Mieten – auf diesem Weg etwa 25-35% ihrer Investitionen zurückbekommen haben. Das ist deutlich mehr als bei vielen anderen Pleiten auf dem grauen Kapitalmarkt, aber eben nur ein Bruchteil dessen, was die Investoren eingezahlt haben.

Dabei haben die Anleger gleich mehrere Ansprüche, die sie auch einzeln gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen müssen:

  • Schuldrechtliche Forderungen: Hierzu gehören die ausstehenden Mieten und auch die zukünftigen Mietzahlungen, sofern der Insolvenzverwalter die Mietverträge nicht kündigt.
  • Schadensersatzforderungen: Hier kommen z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung infrage.
  • Aussonderungsrecht: Sofern die Anleger nachweisen können, welche Container ihnen konkret gehören, können sie entweder die Herausgabe der Container oder die mit ihnen erzielten Mieteinnahmen verlangen.

Diese Forderungen müssen ggf. in verschiedenen Insolvenzverfahren (und teilweise auch außerhalb der Insolvenzverfahren) angemeldet werden, da die P&R-Gruppe aus verschiedenen Unternehmen besteht. Hier können unerfahrene Anleger durchaus gravierende Fehler machen, beispielsweise, wenn es um die Aussonderungsrechte geht.

Zum anderen können die Anleger auch versuchen, ihre Anlageberater bzw. Vermittler zur Verantwortung zu ziehen. Die Anlageberater hätten nämlich:

  • erkennen müssen, dass gar nicht ersichtlich war, welche Container konkret gekauft wurden bzw. gegen welche Container diese ggf. ausgetauscht wurden. Der Anlageberater hätte darauf hinweisen müssen, dass die Investoren von P&R ein Zertifikat über das Eigentum an den Containern anfordern müssen.
  • darüber aufklären müssen, dass bei einer negativen Entwicklung auf dem Containermarkt Verluste bis hin zum Totalverlust und schlimmstenfalls eine Nachschusspflicht drohen. Außerdem kann es sein, dass die Finanzvertriebe bewusst Risiken verharmlost haben.
  • wissen müssen, dass P&R bereits seit einiger Zeit in eine Schieflage geraten war. Negative Presseberichte gab es schon seit längerem.

Der Vorteil einer Beratungshaftungs-Klage ist, dass die Vermittler i.d.R. eine Haftpflichtversicherung haben – und bei Versicherung ist voraussichtlich mehr zu holen als bei P&R.

Darüber hinaus können die Anleger möglicherweise auch Schadensersatz von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern der P&R-Gruppe fordern, beispielsweise wenn diesen eine Insolvenzverschleppung oder Betrug nachgewiesen werden kann.

Droht bei P&R Containern Verjährung?

Für Anleger, die ihren Finanzvermittler verklagen wollen, gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Diese beginnt mit dem Abschluss des Vertrags über den Kauf von Containern bei P&R. Für die Anleger von P&R Containern ist das ein Problem: Viele haben ihre ersten Container schon vor Jahren gekauft und dann direkt beim Anbieter (also ohne Vermittler) weitere Folgeinvestitionen getätigt.

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Anleger-Allianz Geschädigte der P&R-Gruppe, zu der Sie sich hier anmelden können.

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