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Scheidung: Wie sind Trennungs- und Ehegattenunterhalt geregelt?

23. März 2022

Zusammenfassung

  • Um die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln, muss der Unterhaltspflichtige Auskunft über sein Einkommen geben.
  • Wie lange der nacheheliche Unterhalt gezahlt werden muss, ist per Gesetz nicht eindeutig beschrieben.
  • Wir erklären auf was Sie beim Trennungs- und Ehegattenunterhalt achten sollten.
  • Über Rechtecheck können Sie sich von erfahrenen Anwälten für Familienrecht beraten lassen und die Scheidung einreichen.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2020 in Deutschland rund 143.000 Ehen geschieden. Dabei ist in den vielen Fällen der Ehegattenunterhalt Streitthema Nummer eins. Denn trotz der Trennung sind Eheleute weiter füreinander verantwortlich.

Waren vor der Scheidung beide Ehepartner verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen, ergibt sich in der Trennungszeit diese Situation: Der Finanzkräftigere zahlt an den Bedürftigen.

Unsere Expertin und Fachanwältin für Familienrecht, Claudia Sturm, erklärt auf was Sie beim Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt besonders achten sollten.

Trennungsunterhalt im Trennungsjahr

In der Zeit nach der Trennung bis zur Scheidung vor Gericht hat derjenige, der sich nicht selbst finanzieren kann, zunächst Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber demjenigen, der genug Geld verdient.

Die Unterhaltszahlungen müssen angemessen sein, so dass der gewohnte Lebensstandard erhalten bleibt. Und es ist vom bedürftigen Ehegatten nicht zwingend zu erwarten, dass er sofort einen Job annimmt. War der Bedürftige vor der Trennung nicht erwerbstätig, muss er sogar im gesamten ersten Jahr der Trennung keinen Job annehmen.

Ehegattenunterhalt: Gesetzliche Regelungen

Um die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln, muss der Unterhaltspflichtige Auskunft über sein Einkommen geben. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet – vorausgesetzt, er ist leistungsfähig. Arbeitnehmer legen die Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwölf Monate vor. Bei Selbständigen wird der Unterhalt aus dem Einkommen der letzten drei bis fünf Jahre berechnet.

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit dem Scheidungsurteil. Es folgt der nacheheliche Unterhalt. Wie lange dieser gezahlt werden muss, ist per Gesetz nicht eindeutig beschrieben. Der Gesetzgeber geht vom in § 1569 BGB geregelten Grundsatz der Eigenverantwortung aus. Hier heißt es, dass nach der Scheidung jeder für sich selbst sorgen muss. Doch es gibt Ausnahmen.

Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen

Vorausgesetzt der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, ist er verpflichtet Unterhalt zu zahlen:

  • wegen der Kinderbetreuung (§ 1570 BGB)
  • wegen des Alters (§ 1571 BGB)
  • aufgrund von Krankheit (§ 1572 BGB)
  • wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573, Abs. 1 BGB)
  • wegen Aus- oder Fortbildung (§ 1575 BGB)
  • aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB)

Unterschiede beim Kindesunterhalt

Das Thema Kindesunterhalt beschäftigt die Gerichte besonders. Doch es gibt klare Regelungen: Basierend auf dem Prinzip der elterlichen Verantwortung soll der Mindestunterhalt bei Minderjährigen die Versorgung der Kinder gewährleisten. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts wird unterschieden zwischen Minderjährigen, volljährigen privilegierten Kindern bis 21 Jahren sowie darüber hinaus Volljährigen, die studieren, sich in einer Ausbildung befinden oder arbeitslos sind.

Die Düsseldorfer Tabelle gilt seit 1962 für die Oberlandesgerichte als Anhaltspunkt zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs für Kinder. Am 1. Januar 2016 wurde sie aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, die Gerichte können unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall davon abweichen. Die Zahlungspflichtigen können mithilfe der Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt berechnen.

Kindesunterhalt bis zum Ende der Berufsausbildung

Beim Kindesunterhalt gibt es keine Altersgrenze. Bis zum Ende der Berufsausbildung muss auf jeden Fall gezahlt werden, wenn das Kind seine Ausbildung zielstrebig verfolgt. Sind die Kinder volljährig, müssen beide Eltern zahlen – im Extremfall bis zum 29. Lebensjahr. Den Anspruch muss das Kind jetzt allerdings selbst geltend machen.

Tipps

  • Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen, sollten Sie sich bereits in dieser Situation von einem Fachanwalt beraten lassen.
  • Haben Sie Kinder und sind ihnen gegenüber unterhaltspflichtig, finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle wichtige Informationen über die Höhe des Kindesunterhaltes.
  • Übrigens: Leben gemeinsame Kinder im Haus, können Sie auch eine Teilungsversteigerung verzögern.

Autoren

Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.

Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.

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