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Der Scheidungstermin: Das erwartet Sie vor Gericht

Ratgeber: Scheidung

Der Scheidungstermin: Das erwartet Sie vor Gericht

Endlich ist der Scheidungstermin da – wir erklären, was Sie zum Familiengericht mitbringen müssen, welche Fragen der Richter stellt und wie lange die Verhandlung dauert. (Bild: freepik) 30.06.2020

Zusammenfassung:

Autoren

  • Rechtsanwältin Claudia Sturm

    Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.

  • Rechtecheck-Redaktion

    Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.

  • Katharina Weiser

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beide Eheleute müssen persönlich vor Gericht erscheinen.

  • Nur ein Anwalt kann den Scheidungsantrag einreichen.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin maximal eine halbe Stunde.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie lange dauert es, bis ich einen Scheidungstermin erhalte?
  2. Der Scheidungstermin: Es besteht Anwesenheitspflicht
  3. Der Ehepartner erscheint nicht zum Scheidungstermin
  4. Wer ist beim Scheidungstermin anwesend und wo findet er statt?
  5. Der Ablauf des Scheidungstermins
  6. So lange dauert der Scheidungstermin
  7. Der Scheidungsbeschluss
  8. Fazit: Je besser vorbereitet, desto schneller der Scheidungstermin

Der Scheidungstermin im Schnelldurchlauf:

  • Die Ehegatten erhalten postalisch den Scheidungstermin.
  • Der Antrag, die Ehe zu scheiden, wird gestellt.
  • Der Anwalt des Antragstellers und gegebenenfalls des Antragsgegners stellen den Scheidungsantrag und die Folgesachen vor.
  • Der Richter befragt die Eheleute auf dem Scheidungstermin.
  • Der Versorgungsausgleich, die Aufteilung des Hausrats und des Vermögens wird festgehalten.
  • Der Richter verkündet den Scheidungsbeschluss.
  • Verzichten beide Ehegatten auf weitere Rechtsmittel, ist die Scheidung rechtskräftig.

Die Panik vorm Scheidungstermin ist oft groß. Wir alle kennen die Bilder aus Kinofilmen und Fernsehserien. Ein riesiger Gerichtssaal, gefüllt mit Menschen, dazu ein Anwalt, der versucht Sie bloßzustellen und den Richter auf seine Seite zu ziehen. Glücklicherweise ist das nur ein Klischee und hat nichts damit zu tun, wie ein Scheidungstermin in der Wirklichkeit abläuft. Zwar unterscheidet sich jede Scheidung, doch sie unterliegt gewissen Regeln, so dass es in der Verhandlung keine Überraschungen gibt.

Wie lange dauert es, bis ich einen Scheidungstermin erhalte?

Der erste Schritt ist die Beauftragung eines Anwalts, der einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Dies veranlasst in der Regel der Rechtsbeistand des Ehepartners, der die Trennung anstrebt. Das Gericht setzt den Scheidungstermin an, sobald die Gerichtskosten beglichen wurden. Wie lange es dauert, bis Sie diesen Termin erhalten, ist abhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Sind sich Antragsteller und der zukünftige Ex-Partner einig und haben den Versorgungsausgleich bereits außergerichtlich geregelt oder in ein anderes Verfahren ausgegliedert, kann der Scheidungstermin schon ein bis drei Monate nach Einreichen des Antrages erfolgen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit Versorgungsausgleich sind es vier bis sechs Monate. Sind die Noch-Eheleute zerstritten, kann sich der Prozesstermin unter Umständen über Jahre hinweg verzögern. Die Dauer bis zum Scheidungstermin hängt dabei auch von der Auslastung des Gerichts ab.

Der Scheidungstermin: Es besteht Anwesenheitspflicht.

Steht der Scheidungstermin, erhalten Antragsteller und Noch-Ehepartner eine schriftliche Vorladung. Zur Verhandlung müssen beide Ehegatten anwesend sein – das gilt auch für sogenannte Online-Scheidungen. Ausnahmen gibt es, wenn das Gericht weit entfernt ist, beispielsweise weil eine der Parteien im Ausland lebt. Dann kann der betreffende Ehepartner per Videokonferenz teilnehmen.

Der Ehepartner erscheint nicht zum Scheidungstermin.

Einfach dem Scheidungstermin fernzubleiben, ist keine gute Idee. Wer unentschuldigt fehlt, wird hart bestraft. Das Gericht kann ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro verhängen sowie die entstandenen Mehrkosten durch das Säumnis in Rechnung stellen. Selbst wenn Sie Ihren Scheidungstermin vergessen haben, ist es immer besser, Ihren Anwalt und das Gericht zu informieren. Es ist allerdings in Ausnahmesituationen möglich, den Scheidungstermin aus triftigen Gründen zu verschieben. Krankheit ist eine davon – in diesem Fall müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Auch wichtige berufliche Termine im Ausland oder ein Arbeitgeber, der eine Freistellung verweigert, können ein Grund sein.

Gut zu wissen:

Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Scheidungstermin gibt es nicht. Stattdessen sollten Sie Urlaub beantragen. Diesen darf der Arbeitgeber nicht ohne triftigen Grund verweigern.

Wer ist beim Scheidungstermin anwesend und wo findet er statt?

Sind die Noch-Ehepartner beim zuständigen Familiengericht eingetroffen, geht es zum eigentlichen Scheidungstermin. Die Verhandlung findet entweder im Gerichtssaal oder im Dienstzimmer des Richters statt. Sie ist nicht öffentlich. Das heißt: Anwesend sind nur die Eheleute sowie ihre Anwälte und der Richter. Er protokolliert das Geschehen selbst, in Ausnahmefällen kann er einen Protokollführer hinzuziehen. Geht es um das Sorgerecht eines Kindes, kann er noch einen Sachverständigen oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes hinzuziehen, die aber nur speziell zu diesem Thema angehört werden.

Nicht vergessen:

Diese Unterlagen brauchen Sie zum Scheidungstermin

  • Einen gültigen Personalausweis
  • Das Vorladungsdokument des Gerichts für den Scheidungstermin
  • Die Heiratsurkunde im Original
  • Bei Kindern: die Geburtsurkunden
  • Falls vorhanden: den Ehevertrag

Der Ablauf des Scheidungstermins

Der Termin vor dem Richter startet mit der Überprüfung der Personalien. Deswegen sollten Sie zum Scheidungstermin einen Ausweis oder Reisepass mitbringen. Danach beantragt der Anwalt des Antragstellers, die Ehe aufzuheben. Er ist verpflichtet, sich vor Gericht von einem Rechtsbeistand vertreten zu lassen. Der Antragsgegner kann darauf verzichten, wenn er den getroffenen Regelungen zustimmt. Dies ist in der Regel bei einer einvernehmlichen Scheidung der Fall. Ist die Scheidung streitig, trägt auch der Anwalt der gegnerischen Seite seinen Antrag vor. Danach erfolgt die Anhörung der Eheleute durch den Richter. Dieser klärt folgende Fragen:

  • Wann wurde die Ehe geschlossen?
  • Wann war der Beginn des Trennungsjahres?
  • Im Fall von Kindern: Bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht?
  • Ist die Ehe gescheitert oder soll sie fortgeführt werden?
  • Wollen beide Parteien die Scheidung?

Persönliche Fragen stellt der Richter nicht. Dies ist nur der Fall, wenn einer der Ehepartner sich beim Scheidungstermin gegen die Trennung ausspricht.

So lange dauert der Scheidungstermin

Der weitere Ablauf vor Gericht ist davon abhängig, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt und wie viele Folgesachen schon vorab gelöst wurden. Hierzu zählen zum Beispiel der Versorgungsausgleich, die Hausratteilung und das etwaige Sorgerecht der Kinder. Je mehr Folgesachen beim Scheidungstermin vorgetragen und verhandelt werden müssen, desto länger dauert die Sitzung. Deswegen ist eine einvernehmliche Scheidung immer kürzer als eine streitige. In der Regel dauert sie nicht länger als eine halbe Stunde. Sind Punkte unter den Eheleuten ungeklärt, vertagt das Familiengericht die Verhandlung, um ihnen die Gelegenheit zu geben, die Differenzen auszuräumen.

Der Scheidungsbeschluss

Nach der Anhörung der Noch-Ehepartner auf dem Scheidungstermin stellen ihre Anwälte noch einmal den Scheidungsantrag, das heißt, er wird erneut verlesen. Daraufhin folgt die Besprechung des Versorgungsausgleichs und die Erörterung des Berechnungsentwurfes. Hier können noch einmal Fragen gestellt werden. Danach folgt der Scheidungsbeschluss. Dieser ist aber nicht sofort rechtskräftig. Sie haben die Möglichkeit, bis zu einem Monat nach postalischer Zustellung Beschwerde dagegen einzulegen. Erst nach Ablauf dieser Frist sind Sie geschieden, so dass es sechs bis acht Wochen nach dem Scheidungstermin dauern kann, bis die Ehe offiziell aufgelöst wird. Verzichten beide Ehepartner während der Verhandlung auf die Einlegung von Rechtsmitteln, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Dazu benötigen beide Parteien einen Anwalt, da nur sie Anträge im Scheidungsverfahren stellen können.

Gut zu wissen:

Verzichten Sie auf die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln auf dem Scheidungstermin, verlieren Sie Ihre vierwöchige Bedenkzeit, da die Scheidung sofort in Kraft tritt. Deswegen sollten Sie vorab alles bedacht haben. Ein Beispiel: Waren Sie bisher zum Beispiel gesetzlich krankenversichert, fallen Sie jetzt automatisch aus der Familienversicherung.

Fazit: Je besser vorbereitet, desto schneller der Scheidungstermin

Ein Scheidungstermin ist also nichts, wovor sich die Eheleute fürchten müssen. Wie reibungslos er abläuft, hängt von den beiden Parteien ab und wie gut sie vorbereitet sind. Nutzen Sie die das Trennungsjahr und räumen Sie Missverständnisse aus dem Weg. Klären Sie den Versorgungsausgleich, das Sorgerecht für die Kinder und wer was vom Hausrat erhält. Sind sich beide Eheleute vorab einig, dauert der Scheidungstermin nur wenige Minuten und Sie können Ihr neues Leben beginnen. Rechtecheck unterstützt Ihre Vorbereitung dabei unter anderem mit einer Muster-Scheidungsvereinbarung, einer Muster-Sorgerechtsvereinbarung und einer Muster-Umgangsrechtsvereinbarung.

Autoren

  • Rechtsanwältin Claudia Sturm

    Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.

  • Rechtecheck-Redaktion

    Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.

  • Katharina Weiser
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    Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.

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  • Katharina Weiser

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