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Was kostet eine Scheidung? Nach der Trennung wird’s teuer

Versorgungsausgleich und Umgangsrecht geben nach einer Trennung oft viel Stoff für Auseinandersetzungen.
8. November 2016

Der Streitwert ist entscheidend – Gericht kümmert sich auch um den Versorgungsausgleich

Selbst wenn sich Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen – eine Scheidung ist immer teuer. Eine Scheidung ohne Anwalt ist kaum möglich, denn dieser muss den Scheidungsantrag stellen. Zudem fallen für das Verfahren Gerichtskosten an. Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes. Und der Streitwert errechnet sich laut Scheidungsrecht aus dem in den vergangenen drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages verdienten Nettoeinkommen beider Ehepartner und dem gemeinsamen Vermögen. Außerdem hängen die Kosten von der Anzahl der Kinder ab und davon, ob ein Versorgungsausgleich gemacht werden muss. Wie hoch die Scheidungskosten bei Ihnen ausfallen, können Sie hier berechnen:

Neben den reinen Scheidungskosten verursacht eine Scheidung aber noch indirekte Kosten. Ist beispielsweise eine gemeinsame Immobilie vorhanden, so kann es sein, dass für die Teilungsversteigerung Kosten anfallen oder Vorfälligkeitsentschädigung für die finanzierende Bank. Außerdem können Kosten für Gutachten entstehen.

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* Die Kosten einer herkömmlichen Scheidung können noch deutlich höher ausfallen, falls sich das Verfahren in die Länge zieht (z.B. weil es zu Streitigkeiten kommt).

Eine weitere Variante ist die Scheidung online. Im Internet gibt es diverse Anwaltskanzleien, die diesen Dienst als „unkompliziert, kompetent und kostengünstig“ anbieten. Doch bevor eine Ehe vor Gericht geschieden wird, muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Im Gesetz ist das so definiert: „Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Gemeinschaft ablehnt.“ Entscheidend ist das „Ablehnen der ehelichen Gemeinschaft“ sowie die „Auflösung des gemeinsamen Haushaltes“. In Einzelfällen gilt auch ein „Getrenntleben“ im eigenen Haus.

Auch im Trennungsjahr bis zur Scheidung Unterhalt beanspruchen

In der Trennungszeit besteht bereits Anspruch auf Unterhalt. Derjenige, der mehr Geld verdient, muss demjenigen, der sich nicht selbst finanzieren kann, Unterhalt zahlen. Nach der Scheidung folgt dann der nacheheliche Unterhalt. Wie lange dieser gezahlt werden muss, ist im Gesetz nicht eindeutig festgesetzt. In § 1569 BGB ist der Grundsatz der Eigenverantwortung geregelt. Das bedeutet, dass nach der Scheidung die Partner jeweils für sich selbst sorgen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen beim Unterhaltsanspruch: Dazu zählt unter anderem die Kinderbetreuung sowie das Alter oder Krankheit. Außerdem muss ggf. noch nach der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhalt berechnet werden.

Das Familiengericht kümmert sich auch um den Versorgungsausgleich. Dazu werden sämtliche Ansprüche, die die Ehegatten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung sowie einer betrieblichen Altersvorsorge während der Ehezeit erworben haben aufgeteilt. Diese Aufteilung sieht so aus, dass jeder der Ehepartner einen gleich hohen Versorgungsanspruch erhält.

Stoff für Auseinandersetzungen: Versorgungsausgleich und Umgangsrecht

Lebensversicherungen auf Rentenbasis werden beim Versorgungsausgleich miteinbezogen, die Kapitalversicherungen sind mit ihrem Zeitwert jedoch beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. In der Regel sieht der Versorgungsausgleich vor, dass die Rentenanwartschaften des Ehegatten, der während der Ehe mehr Versorgungsansprüche erworben hat, entsprechend gekürzt werden. Das Rentenkonto des Ausgleichsberechtigten wird dann um diesen Differenzbetrag erhöht.

Stoff für langwierige Auseinandersetzungen bietet bei einer Scheidung immer wieder das Umgangsrecht. Hier ist geregelt, dass jedes Kind das Recht zum Umgang mit beiden Eltern hat, jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Desweiteren haben Mutter und Vater alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen beeinträchtigen oder gar die Erziehung erschweren könnte. Das Umgangsrecht soll dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, die Möglichkeit geben, sich laufend vom Wohlergehen und der Entwicklung des Kindes zu überzeugen. Zudem soll das Umgangsrecht dazu dienen, die bestehenden natürlichen Bande zu pflegen.

Tipps

  • Schließen Sie vor der Ehe einen notariellen Ehevertrag ab, um den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu umschiffen. Und damit Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich geregelt sind.
  • Während der Ehe sollte derjenige, der sich um die Kindererziehung kümmert, seine Berufstätigkeit auf keinen Fall komplett einstellen, sondern in Teilzeit oder als Freiberufler weiterarbeiten.
  • Hilfe von einem Anwalt ist frühzeitig nötig, damit man über die Scheidung Kosten und Folgen informiert ist und rechtzeitig vorbereitet ist.
  • Mit einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich die Kosten erheblich reduzieren.

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