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Kosten im Vergleich: Streitige und einvernehmliche Scheidung

Ratgeber: Scheidung

Kosten im Vergleich: Streitige und einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung verursacht Kosten. Wie sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung gegenüber einer streitigen Scheidung unterscheiden, klären wir hier. 26.06.2020

Sie möchten wissen, wie teuer eine Scheidung ist? Das Wichtigste:

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden. Es entsteht kein Streit über Scheidungsfolgesachen.

  • Die einvernehmliche Scheidung kommt mit nur einem Anwalt aus. Dadurch sind die Kosten geringer als bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung, wo vom Gesetz her zwei Anwälte vorgesehen sind.

  • Die Anwalts- und Gerichtskosten ergeben sich durch den Verfahrenswert. Dieser wird anhand Ihres gemeinsamen Nettoeinkommens und Vermögens berechnet.

  • Auch die Gerichtskosten reduzieren sich teilweise bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Sich einvernehmlich scheiden zu lassen bedeutet, dass sich beide Ehegatten einig sind. Sie sind aber nicht nur mit der Scheidung an sich einverstanden – deshalb auch einverständliche Scheidung genannt. Sie gehen friedlich auseinander und es kommt während des Scheidungsverfahrens auch nicht über sogenannte Scheidungsfolgesachen zum Streit.

Deshalb kann die Scheidung auch recht schnell erfolgen. Und sie ist auch nicht so teuer wie eine nicht einvernehmliche Scheidung (auch strittige oder streitige Scheidung genannt). Das liegt u.a. daran, dass nur ein Anwalt tätig werden muss. Diese Kosten können Sie am Ende unter sich aufteilen. Bezahlt werden sie aber zunächst von dem Ehegatten, der die Scheidung bei einem Anwalt in Auftrag gibt. Denn nur der Auftraggeber wird von eben diesem Anwalt vertreten. Gleichzeitig vertreten darf er Sie beide nicht.

Bei offenen Fragen und Klärungsbedarf zur ehelichen Wohnung oder Themen wie Versorgungsausgleich und Unterhaltspflicht sollten Sie einen zweiten Anwalt hinzuziehen, der die Gegenseite vertritt.

Am meisten Zeit und Kosten sparen Sie, wenn Ihre Scheidung wie folgt abläuft:

  1. Sie vollziehen das Trennungsjahr.
  2. Ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt.
  3. Der Anwalt reicht die Scheidung beim Familiengericht ein.
  4. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung ohne eigenen Anwalt zu.

In diesem Fall muss das Familiengericht im Scheidungstermin neben der Scheidung nur noch über den Versorgungsausgleich entscheiden. Nach der Scheidungsanhörung ist Ihre Ehe dann recht schnell geschieden.

Was ist, wenn Sie bei einer Scheidung Streit haben?

Eine Trennung und der damit verbundene Wunsch nach einer Scheidung ergeben sich nicht ohne Grund. Sie haben sich vielleicht auseinandergelebt, geraten häufig in Streit oder waren sich nicht treu. Das wühlt auf und ist emotional. Vor allem, wenn der Trennungswunsch einseitig war. Idealerweise sind sich Ehegatten einig, was die Voraussetzungen und Folgen einer Scheidung angehen. Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung dürften Ihnen inzwischen klar sein. Die einvernehmliche Scheidung ist nicht nur schneller abzuwickeln und kostengünstiger, sondern auch effizienter. Bei einer streitigen Scheidung hingegen kann nur schwer vorausgesagt werden, was passiert und wie sich das Scheidungsverfahren entwickelt. Die Gebühren für Anwalt und Gericht können deshalb unverhältnismäßig hoch werden, je nachdem wie Sie sich einander gegenüber verhalten. Um die Verfahrenswerte in Grenzen zu halten und Ihre jeweiligen Interessen zu vertreten, benötigt jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt.

Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung muss womöglich über sogenannte Scheidungsfolgesachen dieser Art verhandelt werden:

Gut zu wissen:

Wenn Sie nach einem Jahr nachweisen können, dass Ihre Ehe gescheitert ist (Trennungsjahr), kann Ihr Ehegatte die Scheidung nicht verweigern. Gleiches gilt, wenn sie drei Jahre lang getrennt voneinander gelebt haben.

Streitige und einvernehmliche Scheidung im Vergleich

Ist Ihre Ehe gescheitert, ist das schlimm genug. Das haben Sie sich so sicher nicht vorgestellt. Doch auch wenn Sie möglicherweise verletzt sind, ist es empfehlenswert, möglichst schnell einen Schlussstrich zu ziehen und nach vorne zu blicken. Das erreichen Sie nur, wenn Sie sich einig sind und einvernehmlich scheiden lassen.

Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung im Überblick:

  • Kostengünstig ➤ Nur ein Anwalt nötig
  • Schnell ➤ Einigkeit beschleunigt Verfahren
  • Effizient ➤ Mit verhältnismäßig geringem Aufwand Scheidung erwirken

Scheidungskosten: Wie teuer ist eine Scheidung?

Der Preis für mindestens einen Anwalt und weitere Scheidungskosten wie Gerichts-, Verfahrens- und Termingebühren hängen davon ab, wie hoch der Verfahrenswert (Gegenstandswert) Ihrer Scheidung ist. Dieser beträgt mindestens 3.000 Euro. In der Regel werden Ihr Einkommen (gemeinsames Nettoeinkommen) und Ihr Vermögen herangezogen, um den Verfahrenswert berechnen zu können. Der Verfahrenswert ergibt sich dann abzüglich von Freibeträgen – zum Beispiel beim Einkommen für unterhaltspflichtige Kinder. Auch beim Vermögen sind Freibeträge für Kinder und Ehegatten möglich. Von Ihrem Vermögen werden aber nur circa fünf Prozent als Verfahrenswert vom Gericht angesetzt.

Ihre Scheidungskosten können Sie unserer Gebührentabelle entnehmen. Diese gibt Aufschluss über anfallende Kosten je nach Verfahrenswert. Oder Sie berechnen die Kosten für Ihre Scheidung einfach online.

Hauptsächlich unterscheiden sich eine einvernehmliche und eine streitige Scheidung nur in dem Punkt, dass Sie auf jeden Fall einen zweiten Anwalt für die streitige Scheidung benötigen. Das erhöht Ihre Kosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der zweite Anwalt optional.

Sobald Sie sich aber über Scheidungsfolgesachen streiten, wird ein zusätzlicher Verfahrenswert berechnet – zum Beispiel für eine Forderung zum Kindesunterhalt.

Beispiel aus der Praxis:

Ihre Forderung beträgt 500 EUR für den Kindesunterhalt. Der Verfahrenswert dafür ergibt sich aus dem zwölffachen dieses Betrages. So schreibt es das Gebührenrecht vor. So beträgt der Verfahrenswert in diesem Fall 6.000 EUR. Wurde der Verfahrenswert für Ihre Scheidung mit 4.000 EUR eingestuft, ergibt sich ein Gesamtverfahrenswert von 10.000 EUR.

Streitige Scheidung und einvernehmliche Scheidung im Vergleich:

In der Beispielrechnung kostet die streitige Scheidung weit mehr als das Dreifache der einvernehmlichen Scheidung.

Das Beispiel macht deutlich, dass die Kosten für eine Scheidung deutlich geringer ausfallen, wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind. Sie können sich dadurch nicht nur emotionalen Stress und Zeit sparen, sondern auch viel Geld.

Im Ablauf ist eine Vorauszahlung für die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren durch den Ehegatten vorgesehen, der die Scheidung in Auftrag gibt. In der Regel teilt das Familiengericht die Gerichtskosten für eine einvernehmliche Scheidung unter Ihnen auf. Bezüglich der Kostenbeteiligung für die Rechnung vom Anwalt sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Ex-Partner suchen. Da Sie beide mit der Scheidung einverstanden waren, wäre es nur gerecht, wenn sich jeder Ex-Partner an den Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt beteiligt.

Wie teuer eine streitige Scheidung im Vergleich zu einer einvernehmlichen Scheidung in Ihrem Fall wird, können Sie hier berechnen:



Eigenes Nettoeinkommen

Nettoeinkommen des Partners

Sonstiges Vermögen

Anzahl gemeinsamer Kinder (unterhaltspflichtig)

Versorgungsausgleich bereits geregelt?

Anzahl Versorgungen

Ihr Ergebnis

Herkömmliche Scheidung*

Smarte Scheidung (einvernehmlich)

Verfahrenswert: Mehr Info

0,00 €

0,00 €


Anwaltskosten: Mehr Info

0,00 €

0,00 €


Gerichtskosten: Mehr Info

0,00 €

0,00 €


Gesamtkosten:

0,00 €

0,00 €


* Die Kosten einer herkömmlichen Scheidung können noch deutlich höher ausfallen, falls sich das Verfahren in die Länge zieht (z.B. weil es zu Streitigkeiten kommt).

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