Zusammenfassung:
- Die Fälschung von Urkunden ist ein ernstes Vergehen, das im Strafgesetzbuch geregelt ist.
- Je nach Schwere des Falls drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
- Besonders schwere Fälle können mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die Fälschung von Urkunden ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil, sie stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Rechtssicherheit dar und wird daher vom Gesetzgeber streng geahndet. Doch was genau versteht man unter einer Urkundenfälschung, und welche Strafen drohen den Tätern? Diese Fragen sind nicht nur für Juristen von Interesse, sondern betreffen jeden, der mit Dokumenten arbeitet oder diese ausstellt.
Was ist eine Urkundenfälschung?
Unter einer Urkundenfälschung versteht man die Herstellung einer unechten Urkunde oder die Verfälschung einer echten Urkunde, um im Rechtsverkehr einen Vorteil zu erlangen. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Urkundenfälschung in § 267. Eine Urkunde ist dabei jedes Dokument, das geeignet und bestimmt ist, Beweis für eine rechtlich erhebliche Tatsache zu erbringen. Dazu zählen nicht nur amtliche Dokumente wie Pässe oder Führerscheine, sondern auch private Schriftstücke wie Verträge oder Testamente.
Die Fälschung von Urkunden kann in verschiedenen Formen auftreten. Dazu gehört das Erstellen einer komplett neuen, gefälschten Urkunde, das Verändern einer bestehenden Urkunde oder das Gebrauchen einer gefälschten Urkunde. In jedem Fall ist das Ziel, den Anschein der Echtheit zu erwecken und dadurch einen rechtlichen Vorteil zu erlangen.
Rechtsfolgen und Strafen
Die Strafen für die Fälschung von Urkunden sind im Strafgesetzbuch klar definiert. Grundsätzlich droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa wenn die Fälschung gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu zehn Jahre erhöht werden. Die Schwere der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art und der Umfang der Fälschung sowie die kriminelle Energie des Täters.
Ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, wie ernst die Gerichte solche Delikte nehmen. In einem Fall, der vor kurzem vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, hatte ein Angeklagter über Jahre hinweg gefälschte Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen erstellt, um Kredite zu erschleichen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, da es von einer hohen kriminellen Energie und einem erheblichen Schaden für die betroffenen Banken ausging.
Prävention und rechtliche Beratung
Um sich vor den rechtlichen Konsequenzen einer Urkundenfälschung zu schützen, ist es wichtig, sich der Tragweite solcher Handlungen bewusst zu sein. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und klare Richtlinien für den Umgang mit Dokumenten aufstellen. Auch Privatpersonen sollten bei der Erstellung und Verwendung von Dokumenten stets auf deren Echtheit achten.
Wer in Verdacht gerät, eine Urkundenfälschung begangen zu haben, sollte umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, die Vorwürfe zu prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In vielen Fällen kann eine frühzeitige Beratung dazu beitragen, die Strafe zu mildern oder ein Verfahren ganz abzuwenden.
Insgesamt zeigt sich, dass die Fälschung von Urkunden ein komplexes Rechtsgebiet ist, das sowohl juristische als auch praktische Aspekte umfasst. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.