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IT-Ausfall am 19.7.2024 (Crowdstrike) - Das müssen Sie jetzt wissen!
Nach deutschem Recht haben Unternehmen gemäß § 280 BGB Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Dienstleister seine vertraglichen Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Im Falle des IT-Ausfalls durch die fehlerhafte Software von Crowdstrike könnten betroffene Unternehmen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Unternehmen sollten prüfen lassen, ob ihnen gemäß § 823 BGB Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung zusteht, wenn der Ausfall zu einem konkreten Schaden geführt hat. Am 19.Juli 2024 waren durch ein Update des Unternehmens Crowdstrike zahlreiche IT-Systeme ausgefallen.Anwaltliche Beratung ist in vielen Fällen wichtig.
Um Schadensersatzansprüche aufgrund des IT-Ausfalls geltend zu machen, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen: Zunächst ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der die konkreten Ansprüche prüft und bewertet. Der Anwalt kann anschließend die Schadensersatzforderungen formell bei den Verantwortlichen einreichen. Aufgrund des Beratungs- und Prüfungsaufwands sollten über diesen Service nur Beratungsanfragen gestellt werden, wenn der Schaden ein Volumen von 5.000 Euro übersteigt.
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