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Erste Hilfe bei der Scheidung – darauf sollten Sie jetzt achten

30. Juni 2020

Erste Hilfe bei der Scheidung: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Umfeld informieren: Setzen Sie Familie und enge Freunde in Kenntnis über Ihre bevorstehende Scheidung. So lassen sich weitere Konflikte und Fronten im Familien- und Freundeskreis vermeiden. Ein Mediator kann Sie – gerade wenn Kinder involviert sind – unterstützen.
  • Wohnsituation und Finanzen: Regeln Sie als einen der ersten Schritte, wer aus der gemeinsamen Wohnung, bzw. dem gemeinsamen Haus ausziehen soll. Verschaffen Sie sich Klarheit und Überblick über Ihre Finanzen und Versicherungen.
  • Notwendige Dokumente und Informationen: Um Zeit und Geld zu sparen, stellen Sie vor dem Besuch beim Rechtsanwalt alle notwendigen Unterlagen zusammen.
  • Anwalt suchen: Sie haben schon einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens? Umso besser. Falls nicht, holen Sie Empfehlungen ein oder finden Sie online einen Fachanwalt.

Informieren Sie Ihr direktes Umfeld

Ist zwischen Ihnen als Noch-Ehepaar soweit geklärt, dass es zu einer Scheidung kommen wird, sollten Sie als einen der ersten Schritte Ihr direktes Umfeld informieren. Meist haben Familie und enge Freunde den Trennungsprozess mit begleitet und sind bereits über die näheren Umstände im Bilde. Um dennoch Missverständnissen vorzubeugen und Fronten zwischen Familienmitgliedern und Freunden zu vermeiden, sollten Sie Ihren engeren Kreis – soweit es Ihnen möglich ist – gemeinsam und möglichst sachlich über Ihre Scheidung informieren. Machen Sie klar, dass es in nächster Zeit zu Veränderungen kommen wird, dass sich eventuell die Wohnsituation oder auch finanzielle Situation für Sie ändern wird. Kommunizieren Sie zudem klar, wie Sie wollen, dass Ihr direktes Umfeld mit der Situation nach Außen tritt und auf Nachfragen reagiert.

Haben Sie Kinder, vor allem in noch jungem Alter, ist die Situation um einiges komplizierter und fordernder. Aber auch hier sollten Sie Ihre Kinder gemeinsam informieren, möglichst sachlich bleiben, von gegenseitigen Schuldzuweisungen ablassen und ihnen altersgerecht erklären, warum Sie diesen Schritt gehen. Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie es Ihren Kindern beibringen, scheuen Sie sich nicht, Hilfe von einem Kinderpsychologen zu holen. Eine weitere Option wäre, von Anfang an einen Mediator zu involvieren, der Sie zusammen mit den Kindern durch den Scheidungsprozess begleitet.

Wohnsituation klären

Als getrenntes Paar weiter zusammen in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus zu wohnen klappt nur im Ausnahmefall. Außerdem kann der Auszug als Indiz für den Beginn des Trennungsjahres angesehen werden. Sie können das Trennungsdatum z.B. mit unserer Muster-Scheidungsvereinbarung dokumentieren. Um das Konfliktpotenzial zu minimieren, sollten Sie zeitnah klären, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer auszieht. Wenn Sie zur Miete wohnen und der Mietvertrag auf sie beide läuft, sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden und den Mietvertrag neu aufsetzen lassen.
Überlegen Sie sich auch schon vor dem Auszug eines Ex-Partners, wie Sie den gemeinsamen Hausstand aufteilen und wer welche Haushaltsgegenstände bekommt oder den entsprechenden Geldwert. Versuchen Sie, eine gerechte Lösung zu finden, ansonsten müssen die Werte im anstehenden Scheidungsverfahren verhandelt werden. Das zieht meist den Prozess in die Länge und kostet nicht nur zusätzlich Nerven, sondern auch Geld.

Finanzsituation klären

Bei einer Scheidung wird nicht selten erbittert um das Finanzielle gestritten. Um sich Ärger in dieser Hinsicht zu ersparen, sollten Sie von Anfang an für klare und geordnete Verhältnisse sorgen. Als erstes sollten Sie ein gemeinsam geführtes Konto kündigen und bei Ihrer Bank getrennte Konten einrichten. Sichten Sie außerdem eventuell bestehende Kontovollmachten und widerrufen Sie diese gegebenenfalls.

Sind Sie im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und informieren Sie über die bevorstehende Ehescheidung. Bis Ihre Scheidung rechtskräftig ist, bleibt die Familienversicherung wie gehabt bestehen. Nach der Ehescheidung erlischt diese jedoch und es ist ratsam, sich rechtzeitig zu erkundigen, wie Sie sich und eventuell auch Ihre Kinder nach der Scheidung weiterversichern.

Sichten und überprüfen Sie auch alle Ihre weiteren Versicherungsverträge. Vor allem wichtig sind hier Lebens-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherungen. Sind Sie beide in den Policen eingetragen, müssen diese angepasst oder auch neu abgeschlossen werden. Ebenso muss eventuell Ihr Noch-Ehepartner als Begünstigter, z. B. bei einer Lebensversicherung, gestrichen und durch einen anderen Begünstigten ersetzt werden – beispielsweise durch die Kinder.

Thema Unterhalt: Machen Sie sich rechtzeitig ein Bild davon, ob und wie viele Kosten für den Unterhalt des Ex-Partners und der Kinder auf Sie zukommen oder – falls Sie unterhaltsberechtigt sind – mit wie viel Geld Sie monatlich rechnen können. Anspruch auf den sogenannten „Barunterhalt“ haben minderjährige Kinder oder Volljährige, die wirtschaftlich noch abhängig sind. Die Höhe des Kindesunterhalts können Sie der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Der finanziell schlechter gestellte Ex-Partner hat hingegen nur zeitlich begrenzten Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ob nach der Scheidung von einer Seite aus ein sogenannter „nachehelicher Unterhalt“ gezahlt werden muss, hängt von mehreren Faktoren, wie Länge der Ehe, Vermögensverhältnissen, beruflicher Situation etc. ab und muss gerichtlich festgelegt werden.

Stellen Sie die wichtigen Dokumente und Informationen zusammen

Noch bevor Sie einen Anwalt konsultieren, um das Scheidungsverfahren einzuleiten, sollten Sie als allererstes die hierfür wichtigen Dokumente und Informationen zusammenstellen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit und Ärger, sondern auch im Hinblick auf das Rechtsanwaltshonorar bares Geld.

Folgende Unterlagen benötigen Sie im ersten Schritt:

  • beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuchs
  • schriftliche und unterschriebene Einwilligung Ihres Ehepartners zur Scheidung (zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung)
  • Vollmacht für Ihren Anwalt
  • ggfs. beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • ggfs. beglaubigte Kopie des Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgevereinbarung
  • ggfs. ausgefülltes Formular zur Verfahrenskostenhilfe, sollten Sie sich finanziell nicht in der Lage sehen, für die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre Ehescheidung selbst aufzukommen. Das Formular dafür erhalten Sie z. B. online bei der Bundesrechtsanwaltskammer

Im zweiten Schritt, wird der Anwalt folgende Informationen von Ihnen benötigen:

  • Datum, an dem das Trennungsjahr begann
  • welcher Ehepartner die Scheidung beantragt hat
  • persönliche Angaben von Ihnen und Ihrem Ehepartner (u. a. Anschrift des aktuellen Wohnsitzes sowie Adresse des letzten gemeinsamen Wohnsitzes)
  • aktueller Nettoverdienst jedes Ehepartners in den letzten zwölf Monaten (Steuerbescheid sowie Gehaltsnachweise)
  • Vermögen jedes Ehepartners zum Zeitpunkt der Eheschließung
  • ggfs. bereits vereinbarte Regelungen über das Sorgerecht und Unterhalt für die Kinder
  • ggfs. bereits vereinbarte Regelungen über den Versorgungsausgleich, Unterhaltszahlungen für den Ehepartner, Ehewohnung und Hausrat
  • ggfs. Angaben zum (Mit-)Eigentum an der Ehewohnung
  • ggfs. Angaben zu den Verbindlichkeiten jedes Ehepartners unter Angabe des Entstehungszeitpunktes (vor oder während der Ehe)

Einen Rechtsanwalt suchen

Haben Sie soweit die ersten wichtigen To-Dos in Richtung Scheidungsverfahren erledigt, sollten Sie alle weiteren Schritte mit einem Anwalt klären. Am besten mit einem Fachanwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Dieser wird dann auch den Scheidungsantrag für Sie vor Gericht einbringen. Vielleicht haben Sie schon einen Anwalt Ihres Vertrauens gefunden, falls nicht, ist es ratsam, sich Empfehlungen im Freundes- und Bekanntenkreis einzuholen und zunächst ein Beratungsgespräch – die Kosten dafür liegen um die 200 EUR – mit dem Anwalt zu vereinbaren. Natürlich können Sie auch den Service von Rechtecheck nutzen.

Eine Zusammenfassung finden Sie auch in unserer Checkliste „Erste Hilfe bei Scheidungen“.

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