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GEZ: So klappt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag

26. Oktober 2016

Warum der Rundfunkbeitrag – früher GEZ genannt – wichtig ist und für wen er gilt

Der Rundfunkbeitrag – früher unter dem Namen GEZ bekannt – trägt dazu bei, Unterhaltung, Sport, Kultur, Informationen sowie die unabhängige Berichterstattung von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio zu gewährleisten. Der Rundfunkbeitrag gilt für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger – mit der Faustregel: Eine Wohnung, ein Beitrag. Unabhängig davon, wie viele Menschen darin leben oder wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Privat genutzte Autos sind ebenfalls inbegriffen.

Für eine Wohnung oder ein Zimmer im Studentenwohnheim ist der Beitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich zu entrichten. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt 5,83 Euro und ist somit genauso hoch, wie die zu entrichtende Zahlung für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug, eine Ferienwohnung und ein Hotel- oder Gästezimmer. Für Unternehmen, Einrichtungen des öffentlichen Wohls sowie Institutionen hängt die Höhe des Rundfunkbeitrags von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Eine Beitragstabelle ist auf der Internetseite des Rundfunkbeitrags einzusehen.

Je Wohnung oder Wohngemeinschaft – unabhängig von der darin lebenden Anzahl Personen – muss nur ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. (Foto: tournee/fotolia)

Ein Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist in bestimmten Fällen möglich

Aus finanziellen Gründen kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag und aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden:

  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) oder zur Kriegsopferfürsorge BVG sowie von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften und Empfänger von Sozialleistungen, wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, BAföG oder Grundsicherung im Alter, können mit einem entsprechenden Nachweis eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
  • Menschen mit Behinderungen zahlen einen ermäßigten Beitrag von monatlich 5,83 Euro. Das gilt für Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80, Blinde oder wesentlich sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen.
  • Eine Befreiung können Taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG und Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG beantragen.
  • Menschen mit Behinderungen, die Sozialleistungen erhalten, können nicht nur eine Ermäßigung, sondern eine Befreiung beantragen.
  • Diejenigen, denen Sozialhilfe zusteht und die bereits bewilligt wurde, die aber schriftlich gegenüber der Sozialbehörde darauf verzichten, können sich von der GEZ befreien lassen. Der Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde sowie die Verzichtserklärung müssen dafür vorgelegt werden.
  • Menschen, denen keine Sozialleistungen zustehen, weil ihre Einkünfte knapp oberhalb der jeweiligen Bedarfsgrenze liegen, können ebenfalls eine Befreiung beantragen. Allerdings muss die Überschreitung geringer sein als die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag.

GEZ Befreiung beantragen – so funktioniert es

Wer sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen möchte, findet die Antragsformulare dafür – auch online – bei den Gemeinden, Städten und zuständigen Behörden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise, wie beispielsweise eine beglaubigte Kopie der aktuellen Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistung oder des Schwerbehindertenausweises oder eine Bescheinigung im Original beziehungsweise ein fachärztliches Attest über die Taubblindheit, beigefügt werden. Wichtig: Der Antrag ist nur mit Unterschrift gültig und muss an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln geschickt werden.

Die Befreiung von der GEZ (heute Rundfunkgebühr) beginnt rückwirkend ab dem Tag, an dem eine der oben genannten Leistungen bewilligt wurde. Allerdings muss der Antrag dafür spätestens zwei Monaten nach Bewilligung gestellt werden. Die Befreiung gilt übrigens so lange, wie die jeweiligen Leistungen gewährt werden.

Quelle: rundfunkbeitrag.de

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