Entfristung von Arbeitsverträgen durch Entfristungsklage

Durch eine Entfristungsklage kann man einen befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln. 13.11.2018
Zusammenfassung:
- Arbeitgeber missbrauchen teilweise die befristete Beschäftigung.
- Durch eine Entfristungsklage können Arbeitnehmer erreichen, dass ihr Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Beschäftigung umgewandelt wird.
Befristung von Arbeitsverträgen
Grundsätzlich ist die Befristung des Arbeitsvertrags eine sinnvolle Option, wenn Unternehmen nur zeitlich begrenzt Bedarf an Arbeitskräften haben. Immer öfter kommt es aber auch bei eigentlich regulären Stellen dazu, dass sie kalendermäßig befristet oder zwecksbefristet sind. Meist wird den Bewerbern im Vorstellungsgespräch dann suggeriert, dass eine Weiterbeschäftigung im Rahmen des Möglichen liegt. Kurz vor Ablauf der Befristung wird dann aber dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass es nicht zu einer Entfristung kommt und er seinen Arbeitsplatz demnächst räumen muss.
Oft kann man dagegen nichts tun. Warum das so ist und wann Befristungen gültig sind, erfahren Sie in unseren Beiträgen zu befristeten Arbeitsverträgen, zum Kündigungsschutz, zu Abmahnung und Kündigung sowie zu den Kündigungsfristen. Außerdem sollten Sie sich rechtzeitig als arbeitssuchend melden, um eventuelle Sperrfristen in der Arbeitslosenversicherung zu vermeiden.
Doch ist in manchen Fällen eine Entfristungsklage und damit eine Entfristung des Arbeitsvertrags möglich.
Entfristung und Klage
Zunächst sollten Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag mit dem dort angegebenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses immer als endgültig betrachten. Schließlich haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine frühzeitige Mitteilung einer möglichen Entfristung.
Nicht immer ist eine Befristung aber auch zulässig. Eine fehlerhafte Befristung des Arbeitsverhältnisses kann dann die Unwirksamkeit der Befristung zur Folge haben. Nach §16 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gilt bei Rechtsunwirksamkeit der Befristung der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine fehlerhafte Befristung kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nach dem anderen in derselben Tätigkeit anbietet. Diese Kettenbefristung muss sachlich begründet sein, sonst ist sie unwirksam. Wann und ab wie vielen befristeten Verträgen eine Rechtsmissbräuchlichkeit – und damit die Möglichkeit der Entfristung – vorliegt, muss anhand des konkreten Einzelfalls entschieden werden. Ein Arbeitsrechtsexperte kann Sie dabei beraten. Mithilfe einer sog. Enfristungsklage beim Arbeitsgericht ist es möglich, diese Unwirksamkeit geltend zu machen.
Das Ziel der Entfristungsklage ist die Entfristung. Doch in vielen Fällen bekommt man stattdessen nur eine Abfindung, die durch einen Vergleich vereinbart wird. Die Kosten der Entfristungsklage trägt jede Partei selbst. Die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu bekommen, existiert aber auch im Arbeitsrecht. Außerdem werden solche Fälle in der Regel von der privaten Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Welche Rechtsschutzversicherung welche Leistungen bietet, kann man bei einem Vergleichsrechner nachsehen, z.B. bei Tarifcheck. *
Laut §17 TzBfG gibt es für die Entfristungsklage eine Klagefrist: Innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages muss Klage erhoben sein. Ansonsten kann der Arbeitnehmer nicht mehr gegen die unzulässige Befristung klagen.
Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.
Sebastian Franken studierte Jura in Köln und setzte schon dort einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt, den er auch im Rechtsreferendariat beim Landgericht Paderborn fortführte. Seine Tätigkeit als Anwalt begann er 2008 in Mönchengladbach, 2011 gründete er seine eigene Kanzlei im Oberbergischen. Dort baute er seinen Arbeitsrechts-Schwerpunkt konsequent bis zur Erlangung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aus. Von 2017 bis 2019 war er Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Technischen Hochschule Mittelhessen. Sebastian Franken ist zudem im Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Jagd- und Waffenrecht und dem allgemeinen Zivilrecht tätig. Für Rechtecheck-Nutzer bietet er Arbeitnehmern bei Kündigungen eine kostenlose Ersteinschätzung an.