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Einspruch gegen Bußgeldbescheid – so gehen Sie gegen ihn vor

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
23. Mai 2024
  • Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten Sie dagegen vorgehen, sollten Sie keine wertvolle Zeit verlieren. Denn für den Einspruch gilt eine schlanke Frist von zwei Wochen.
  • Sie können Einspruch gegen den Bescheid einfach per Post einlegen.
  • Er ist kostenlos und versetzt das Bußgeldverfahren in einen Schwebezustand, sodass Sie zunächst noch nicht das Bußgeld entrichten müssen.

Sie hatten eilig. Egal, ob Sie spät dran für Ihre Verabredung waren oder der Tatort schon im Fernsehen angefangen hatte – Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Autofahren gehören für viele zum Alltag. Das geht auch oft gut, wenn nicht gerade die Polizei an der nächsten Ecke wartet oder Sie von einem neuen Blitzer überrascht werden. Dann flattert schon bald ein Bußgeldbescheid zu Ihnen nach Hause, der je nach Verstoß teuer werden kann. Wir verraten Ihnen, wie Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen können und was Sie dabei beachten sollten.

Bußgeldbescheid erhalten? Schnell reagieren

Wenn es bei der Fahrt geblitzt hat und Ihnen kurz danach die Bußgeldstelle schreibt, sollten Sie schnell sein. Möchten Sie Einspruch gegen Ihren Bescheid einlegen, muss dies nämlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung geschehen. Dafür reicht es übrigens nicht, dass Sie Ihren Einspruch in den Briefkasten werfen – er muss in der Frist bei der Behörde angekommen sein. Die Frist beginnt regelmäßig dann zu laufen, wenn der Postbote den Bußgeldbescheid bei Ihnen in den Briefkasten wirft. Dabei dokumentiert er meist die Zustellung auf einer sogenannten Zustellurkunde, anhand derer die Bußgeldstelle nachvollziehen kann, ob und wann der Bescheid zugegangen ist.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – so legen Sie ihn ein

In der Regel müssen Sie den Einspruch schriftlich per Brief oder Fax an die Bußgeldstelle übermitteln. In manchen Fällen genügt auch eine E-Mail. Dies sollten Sie allerdings explizit für die für Sie zuständige Stelle in Erfahrung bringen und bei Restzweifeln lieber den Postweg nutzen.

Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schicken Sie an die Adresse oder Telefaxnummer, die Sie auf dem Bescheid selbst finden. Geben Sie in Ihrem Schreiben zur eindeutigen Zuordenbarkeit und einfacheren Bearbeitung das Aktenzeichen an, das die Bußgeldstelle verwendet hat.

Um rechtskräftig Einspruch einzulegen, genügt der folgende Satz:

“Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen […] lege ich Einspruch ein.”

Insbesondere müssen Sie den Einspruch nicht begründen. Sparen Sie sich also die Energie, bis Sie tatsächlich dazu aufgefordert werden, den Sachverhalt zu schildern. Dabei sollten Sie sich aber durch einen Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Die Einlegung des Einspruchs selbst kostet Sie übrigens (abgesehen vom Porto) nichts.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid eingelegt – und jetzt?

Haben Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, dürfen Sie besten Gewissens zunächst auf die Zahlung des Bußgelds verzichten. Denn der Einspruch führt dazu, dass der Bescheid nicht rechtskräftig wird, also auch die darin enthaltenen Folgen nicht gelten. Die Geldbuße müssen Sie zunächst nicht entrichten und auch ein etwaiges Fahrverbot gilt noch nicht. Es kommt juristisch gesehen zu einem Schwebezustand, in dem zunächst alles beim Alten bleibt.

Informiert die Behörde Sie allerdings, dass Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte, wird der Inhalt des Bußgeldbescheids wirksam. Wenn Sie in dem Fall weitere rechtliche Schritte gegen den Bußgeldbescheid einleiten möchten, unterstützt Sie dabei ein Verkehrsrechtsanwalt.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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