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Einführung der elektronischen Akte in Sachsen-Anhalts Sozialgerichtsbarkeit: Ein Meilenstein der Digitalisierung

7. Juli 2026

Einführung der elektronischen Akte

In Sachsen-Anhalt wurde die elektronische Akte erfolgreich in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit eingeführt. Diese Umstellung betrifft das Landessozialgericht in Halle (Saale) sowie die Sozialgerichte in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau. Die Justizbediensteten arbeiten nun vollständig elektronisch an den Verfahren, basierend auf einer Fachanwendung des e²-Verbundes. Dieser Verbund umfasst auch andere Bundesländer wie Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland.

Ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung

Die Justizministerin Franziska Weidinger betont, dass dies ein weiterer zentraler Schritt in der Digitalisierung der Justiz sei. Sie lobt das Engagement der Bediensteten, die den Prozess aktiv unterstützt haben, sowie die Zusammenarbeit mit der ADV-Stelle des Oberlandesgerichts und dem Justizministerium. Die sorgfältige Einführung solle sicherstellen, dass rechtliche Verfahren nicht ins Stocken geraten.

Herausforderungen und Chancen

Dr. Hartwig Kasten, Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, dankt allen Beteiligten für ihr hervorragendes Engagement. Er hebt hervor, dass es nun wichtig sei, sich in die neuen Arbeitsroutinen einzuarbeiten und die Möglichkeiten der elektronischen Aktenbearbeitung voll auszuschöpfen.

Bedeutung der Sozialgerichte

Die Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Versicherten und Behörden, wie Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen. Sie überprüft die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen in Bereichen wie Grundsicherungsrecht, Sozialhilfe oder Renten- und Krankenversicherungsrecht.

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