Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

Eigenbedarfskündigung – unter diesen Voraussetzungen ist sie zulässig

Kündigung wegen Eigenbedarf – diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
24. März 2023

Zusammenfassung:

  • Die Eigenbedarfskündigung zählt zu den häufigsten Kündigungsgründen für Vermieter.
  • Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die der Vermieter plausibel darlegen muss.
  • Der Vermieter darf Eigenbedarf für sich selbst und für nahe Verwandte geltend machen.

Eine Eigenbedarfskündigung hat für Mieter weitreichende Folgen. Denn sie müssen innerhalb einer kurz bemessenen Frist ihre Wohnung und damit ihren Lebensmittelpunkt verlassen. Viele Mieter rechnen nicht mit einer Kündigung, weil Vermieter grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen den Mietvertrag kündigen dürfen. Lassen sich die Mieter nichts zuschulden kommen, dürfen sie also eigentlich darauf vertrauen, sich ihrer Wohnung sicher zu sein, bis sie selbst eine Kündigung aussprechen.

Im Falle einer Eigenbedarfskündigung fallen deshalb viele Mieter aus allen Wolken. Sind Sie von einer Kündigung wegen Eigenbedarfs betroffen, sollten Sie zunächst prüfen, ob sie tatsächlich ausgesprochen werden durfte. Das ist nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Liegt keiner der folgenden Gründe vor, darf Ihnen Ihr Vermieter nicht wegen Eigenbedarfs kündigen und Sie dürfen weiterhin in Ihrer Wohnung verbleiben.

Eigenbedarfskündigung – zulässig nur bei nahen Verwandten

In seinem Kündigungsschreiben muss der Vermieter einen Grund für die Kündigung angeben. Grundsätzlich gilt, dass der Eigenbedarf nur dann zulässig ist, wenn der Vermieter die Wohnung tatsächlich für sich selbst oder für nahe Verwandte benötigt. Zu den nahen Verwandten zählen beispielsweise Ehepartner, Kinder oder Eltern. Aber auch für ihre Geschwister oder Enkelkinder können Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Kündigung wegen Eigenbedarf – Voraussetzungen

Die folgenden Gründe berechtigen den Vermieter zu einer Kündigung wegen Eigenbedarfs:

  • Eigennutzung: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst, zum Beispiel weil er aus einer anderen Stadt zurückkehrt oder weil er sich vergrößern möchte. Dabei muss der Vermieter die Wohnung aber auch tatsächlich selbst nutzen und darf sie nicht vermieten, um zum Beispiel zusätzliches Einkommen zu generieren.
  • Nahe Verwandte: Der Vermieter kann auch dann Eigenbedarf geltend machen, wenn ein naher Verwandter die Wohnung benötigt. Auch hier muss der Vermieter nachweisen können, dass der Bedarf tatsächlich besteht und nicht nur vorgeschoben wird.
  • Betriebliche Nutzung: Der Vermieter braucht die Wohnung für eine betriebliche Nutzung. Hierbei handelt es sich in der Regel um Selbständige oder Kleinunternehmer, die eine Wohnung als Büro oder Lager benötigen. Dabei muss der Vermieter nachweisen können, dass die Nutzung der Wohnung für den Betrieb notwendig ist und nicht anders realisiert werden kann.
  • Verkauf: Der Vermieter verkauft die Wohnung und der neue Eigentümer benötigt die Wohnung für sich selbst oder seine Familie.
  • Umbau: Der Vermieter plant umfangreiche Umbaumaßnahmen und braucht dafür die leere Wohnung, in der die Umbauarbeiten stattfinden sollen.
  • Zusammenlegung von Wohnungen: Der Vermieter möchte zwei Wohnungen zu einer größeren Wohnung zusammenlegen und benötigt dafür die Wohnung des Mieters.

Allerdings muss der Vermieter die genannten Gründe auch plausibel darlegen und begründen. Auch müssen sie in einem angemessenen Verhältnis zum Kündigungsgrund stehen. Sprechen Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aus, um einen unliebsamen Mieter loszuwerden oder um die Miete zu erhöhen, kann dies zu hohen Schadensersatzansprüchen seitens des Mieters führen.

Eigenbedarfskündigung – angemessene Räumungsfrist und Widerspruch

Wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss er dem Mieter eine angemessene Frist für den Auszug einräumen. In der Regel beträgt diese Frist drei bis sechs Monate. Gegen die Kündigung kann der Mieter Widerspruch einlegen. Damit hat er zum Beispiel dann Erfolg, wenn er die Wohnung aus dringenden Gründen selbst benötigt, die die des Vermieters überwiegen, oder wenn ihm der Auszug aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

Das könnte Sie auch interessieren: