08.02.2023
Zusammenfassung:
Dropshipping ist eine immer beliebter werdende Form des E-Commerce, die insbesondere in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit bekommen hat. Die bequeme Verkaufsstrategie scheint gerade für Einzelpersonen oder Unternehmen ohne ein großes Budget ideal zu sein. Kompliziert wird es aber insbesondere dann, wenn es um die Steuern geht. Welche Steuern fallen für Dropshipping an? Und was müssen Verkäufer dabei beachten?
E-Commerce – also der Verkauf von Produkten über das Internet – boomt nicht erst seit Corona. Bereits davor haben immer mehr Menschen eine Vielzahl von Produkten online erworben. In Zeiten des Lockdowns ist diese Zahl nur noch weiter in die Höhe geschossen und auch danach scheint sich der Handel immer mehr in die digitale Welt zu verlagern. Viele kleine Unternehmen haben sich auf eine bestimmte Form des E-Commerce spezialisiert – das Dropshipping.
Verkäufer haben hier den Vorteil, dass sie kein eigenes Lager benötigen und auch nicht in Vorkasse gehen. Sie bieten die Produkte der Hersteller an und bestellen sie erst dann selbst, wenn tatsächlich ein Kunde einen Artikel gekauft hat. Der Hersteller sendet dann die Bestellung direkt zum Kunden, sodass der Verkäufer nicht weiter involviert ist. Oft bekommt er die Ware also selbst nicht einmal zu Gesicht. Dank Shopify und Co. ist ein Onlineshop schnell erstellt. Wenn es aber an die Steuern geht, wissen viele Verkäufer nicht, wo sie überhaupt anfangen sollen. Kein Wunder – das Steuerrecht ist verhältnismäßig komplex und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dieser Artikel soll einen ersten Überblick über die anfallenden Steuern im Dropshipping geben.
Dropshipping-Händler, die in Deutschland wohnhaft sind oder hier ihren ständigen Aufenthalt haben, sind wie alle anderen Unternehmer einkommenssteuerpflichtig. Die Einkommenssteuer fällt erst dann an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von 9.408 Euro übersteigt. Versteuert wird zudem nur die Differenz zwischen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben.
Die Umsatzsteuer wird für Verkäufe innerhalb der EU ausgewiesen, sofern der Käufer ein Verbraucher ist. Im B2B-Bereich muss demnach keine Umsatzsteuer berechnet werden. Das Gleiche gilt dann, wenn der Käufer in einem Zielland außerhalb der EU ansässig ist.
Die Höhe der Umsatzsteuer hängt unter anderem von der Art der verkauften Produkte und vom Jahresumsatz des Händlers ab. Wer unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fällt, ist zudem von der Zahlung einer Umsatzsteuer befreit. Von der Kleinunternehmerregelung dürfen Unternehmen Gebrauch machen, deren jährlicher Umsatz die gesetzlich festgeschriebene Obergrenze nicht übersteigt. Derzeit liegt diese Grenze bei 22.000 Euro.
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt zudem für Produkte an, die aus einem Land bezogen werden, das nicht in der EU liegt. Für diese Steuer galt bis Juli 2021 noch eine Zollfreigrenze: Betrug der Warenwert weniger als 22 Euro, musste der Artikel nicht verzollt werden. Diese Regelung ist nun aufgrund einer Entscheidung des Rates für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) wieder aufgehoben worden.
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