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Die Mietwohnung auf Airbnb anbieten – ist das erlaubt? 

Die Mietwohnung bei Airbnb inserieren – das sollten Mieter beachten
8. Dezember 2022

Zusammenfassung:

  • Wer eine Wohnung mietet, darf sie nicht ohne Zustimmung des Vermieters bei Airbnb inserieren.
  • Eine allgemeine Zustimmung zur Untervermietung genügt nicht.
  • Insbesondere in größeren Städten muss eine Erlaubnis des Bezirksamts eingeholt werden.
  • Für Schäden an der Wohnung haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter.

Die Mieten werden immer teurer. Während Vermieter profitieren, ächzt so mancher Mieter unter der finanziellen Belastung. Wer jetzt noch zum Beispiel einen längeren Auslandsaufenthalt plant, zahlt bares Geld für eine leerstehende Wohnung. Vielen Mietern kommt deshalb der Gedanke, selbst zum Vermieter zu werden und die Mietwohnung bei Airbnb anzubieten. Eigentlich ganz praktisch – die Wohnung steht nicht unnötig leer und die Mieteinnahmen finanzieren ein Stück weit den eigenen Urlaub. Aber welche Folgen drohen, wenn das Vorhaben nicht mit dem Vermieter abgesprochen wird? Und wer haftet eigentlich für Schäden? 

Die gemietete Wohnung zum Airbnb machen? Der Vermieter hat ein Wörtchen mitzureden 

Wer eine Wohnung mietet, wohnt in fremdem Eigentum. Dabei gestattet der Mietvertrag die Nutzung dieses Eigentums zu den vertraglich vorgesehenen oder üblichen Zwecken. Anders ausgedrückt – wer eine Wohnung mietet, darf darin wohnen. Die Inserierung auf Airbnb oder ähnlichen Plattformen muss mit dem Vermieter abgesprochen werden und darf nicht ohne seine Erlaubnis erfolgen. 

Laut dem Bundesgerichtshof reicht dafür auch eine Erlaubnis zur herkömmlichen Untervermietung nicht aus. Airbnb richte sich nämlich an Touristen, womit die Art der Vermietung eine andere sei, für die der Vermieter eine explizite Zustimmung erteilen müsse. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert eine Abmahnung. Spätestens jetzt sollte die Wohnung schleunigst aus Airbnb verschwinden, weil andernfalls eine Kündigung droht. 

Nicht nur der Vermieter, auch das Bezirksamt müssen zustimmen 

Selbst dann, wenn die Inserierung über Airbnb mit dem Vermieter abgesprochen ist, endet damit nicht die Liste der Vorgaben. Auch das Bezirksamt muss seine Zustimmung erteilen. Dies dient dem Erhalt von Wohnraum und soll verhindern, dass immer mehr Vermieter ihre Wohnung bei Airbnb zu höheren Preisen anbieten, wodurch Einwohner ein Nachsehen haben. 

Diese Vorgabe gilt längst nicht überall – sie ist aber gerade in touristischen Großstädten verbreitet. Eine Genehmigung des Bezirksamts kann trotzdem entbehrlich sein, wenn eine Ausnahmeregelung greift. Das ist zum Beispiel in Berlin der Fall, wenn nicht die gesamte Wohnung, sondern nur ein bestimmter Teil davon auf Airbnb angeboten wird. So will die Stadt sicherstellen, dass ausreichend Wohnraum für die Langzeitmiete bleibt. 

Mietwohnung nach Airbnb-Vermietung beschädigt – wer haftet? 

Schon so mancher Airbnb Host musste eine böse Überraschung erblicken: Das Airbnb ist verwüstet, die Möbel demoliert und in der Küche fehlen ein paar Elektrogeräte. Das ist ärgerlich genug, wenn die eigene Eigentumswohnung vermietet wird. Umso unangenehmer ist die Situation, wenn der Mieter die Wohnung über Airbnb inseriert hat und dem eigentlichen Vermieter Rechenschaft ablegen muss. 

Der Mieter haftet nämlich als Vertragspartner des Vermieters für Schäden an der Wohnung. Zwar hat der Mieter Ansprüche gegen die Übeltäter selbst – sie muss er aber erst einmal durchsetzen. Das gestaltet sich über Ländergrenzen und Sprachbarrieren hinweg schwierig und kompliziert, weshalb viele vor einem gerichtlichen Verfahren zurückschrecken. Oft genug ist der Verwüster dann auch nicht liquide, sodass der Airbnb Host auf den Kosten sitzen bleibt. 

Auch die Gastgebergarantie von Airbnb selbst klingt zwar verlockend, entschädigt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hinzu kommt, dass der Host mit Kaufbelegen und Fotos nachweisen muss, welche Schäden genau entstanden sind. Dies ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, der im schlimmsten Fall nicht einmal erfolgsversprechend ist.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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