Einführung in den Fall
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit der Preisanpassungsklausel von DAZN befasst, die es dem Streaminganbieter erlaubte, die Abo-Preise für Bestandskunden zu erhöhen. Diese Klausel wurde als intransparent und unangemessen eingestuft.
Hintergrund der Klage
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat eine Verbandsklage gegen DAZN eingereicht. Der Vorwurf: DAZN habe die Preise für sein Streaming-Angebot 2021 und 2022 bei laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden erhöht. Die Preisanpassung basierte auf einer Klausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN.
Ziel der Klage
Der vzbv strebt an, dass das Gericht klärt, ob DAZN zu den Preiserhöhungen berechtigt war. Zudem sollen Verbraucher, die sich im Klageregister angemeldet haben, die zu viel gezahlten Beträge zurückerhalten.
Gerichtliche Zuständigkeit
Ein weiterer Punkt der Verhandlung war die Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, da DAZN ein in London ansässiges Unternehmen ist. Das Gericht erklärte sich für zuständig und hielt die Klage für zulässig.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Obwohl das endgültige Urteil erst am 18. November 2026 verkündet wird, deutet die vorläufige Einschätzung des Gerichts darauf hin, dass die Preisanpassungsklausel möglicherweise unwirksam ist. Sollte das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnten diese Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge haben.




