Zusammenfassung:
- Die rechtliche Zulässigkeit von Dashcams in Deutschland ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Dashcam-Aufnahmen können unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Zulässigkeit.
Die Nutzung von Dashcams im Auto ist ein Thema, das in Deutschland immer wieder für Diskussionen sorgt. Während die kleinen Kameras in vielen Ländern bereits fest zum Straßenbild gehören, ist ihre rechtliche Zulässigkeit hierzulande alles andere als eindeutig. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beweiskraft von Dashcam-Aufnahmen im Straßenverkehr.
Rechtliche Zulässigkeit von Dashcams
Die Frage, ob Dashcams in Deutschland erlaubt sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt, dass die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs gegen das Datenschutzrecht verstößt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzen hier enge Grenzen. Insbesondere die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen müssen gewahrt bleiben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil (Az. 6 C 3.16) klargestellt, dass die dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs ohne konkreten Anlass unzulässig ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: So können Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Bedingungen zulässig sein, wenn sie beispielsweise nur kurzzeitig und anlassbezogen erfolgen. Auch die Speicherung der Aufnahmen muss auf das notwendige Maß beschränkt sein.
Beweiskraft von Dashcam-Aufnahmen
Die Frage nach der Beweiskraft von Dashcam-Aufnahmen ist eng mit ihrer rechtlichen Zulässigkeit verknüpft. Grundsätzlich können Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, wenn sie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erstellt wurden. Das bedeutet, dass die Aufnahmen nicht dauerhaft und anlasslos erfolgen dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil (Az. VI ZR 233/17) entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel zulässig sein können. Dabei kommt es auf eine Abwägung der Interessen an: Einerseits steht das Interesse des Unfallbeteiligten an der Aufklärung des Unfallhergangs, andererseits die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen. Im konkreten Fall entschied der BGH zugunsten der Beweiskraft der Dashcam-Aufnahmen, da diese zur Klärung des Unfallhergangs wesentlich beitrugen.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Ein zentraler Aspekt bei der Bewertung der Zulässigkeit von Dashcams ist der Datenschutz. Die DSGVO und das BDSG setzen hier klare Grenzen. Insbesondere die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen müssen gewahrt bleiben. Das bedeutet, dass die Aufnahmen nur dann zulässig sind, wenn sie nicht dauerhaft und anlasslos erfolgen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Zweckbindung der Aufnahmen. Das bedeutet, dass die Aufnahmen nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie erstellt wurden. Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, beispielsweise wenn dies zur Aufklärung eines Unfalls erforderlich ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nutzung von Dashcams in Deutschland rechtlich komplex ist. Während die kleinen Kameras in vielen Ländern bereits fest zum Straßenbild gehören, ist ihre rechtliche Zulässigkeit hierzulande alles andere als eindeutig. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Zulässigkeit. Dashcam-Aufnahmen können unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, wenn sie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erstellt wurden.
Die rechtliche Zulässigkeit von Dashcams in Deutschland ist ein Thema, das in den kommenden Jahren sicherlich weiter diskutiert werden wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden. Bis dahin sollten Autofahrer, die eine Dashcam nutzen möchten, sich genau über die rechtlichen Vorgaben informieren und diese beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.