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Dashcam-Aufnahmen – Zulässig vor Gericht?

23. Oktober 2025

Zusammenfassung:

  • Dashcam-Aufnahmen können unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.
  • Die rechtliche Grundlage bildet das Datenschutzrecht, das die Interessen der Beteiligten abwägt.
  • Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Nutzung von Dashcam-Videos in bestimmten Fällen bestätigt.

Die Nutzung von Dashcams, kleinen Kameras, die während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Doch wie sieht es mit der rechtlichen Zulässigkeit dieser Aufnahmen aus, insbesondere wenn es um ihre Verwendung als Beweismittel vor Gericht geht? Diese Frage beschäftigt nicht nur Autofahrer, sondern auch Juristen und Datenschützer gleichermaßen.

Rechtslage: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Das Datenschutzrecht spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen geht. Grundsätzlich gilt, dass die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs gegen das Datenschutzrecht verstößt. Dies liegt daran, dass durch die Aufnahmen personenbezogene Daten erfasst werden, die dem Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen. Die DSGVO verlangt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässig ist, wenn sie auf einer rechtlichen Grundlage beruht.

Ein weiteres wichtiges Element ist das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen. Diese haben ein berechtigtes Interesse daran, nicht ohne ihre Zustimmung gefilmt zu werden. Daher ist eine Abwägung zwischen den Interessen des Dashcam-Nutzers und den Persönlichkeitsrechten der gefilmten Personen erforderlich.

BGH-Urteil: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 hat die Diskussion um die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht maßgeblich beeinflusst. Der BGH entschied, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel in Zivilprozessen zugelassen werden können, wenn sie zur Klärung eines Unfallhergangs beitragen. Dabei ist jedoch eine sorgfältige Abwägung der Interessen erforderlich.

Der BGH stellte klar, dass die Aufnahmen nicht permanent und anlasslos erfolgen dürfen. Vielmehr sollten sie nur in kurzen Sequenzen und anlassbezogen, etwa bei einem Unfall, gespeichert werden. Diese Entscheidung hat die Tür für die Nutzung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel geöffnet, jedoch unter strengen Bedingungen.

Praktische Anwendung und aktuelle Entwicklungen

In der Praxis bedeutet dies, dass Dashcam-Nutzer darauf achten müssen, ihre Kameras so einzusetzen, dass sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Eine permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs ist nicht zulässig. Stattdessen sollten die Aufnahmen nur bei konkreten Anlässen, wie einem Unfall, gespeichert werden.

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Dashcam-Nutzung zeigen, dass die Technologie zunehmend akzeptiert wird, insbesondere in Ländern wie Russland oder den USA, wo Dashcams bereits weit verbreitet sind. In Deutschland bleibt die rechtliche Situation jedoch komplex, und es ist ratsam, sich vor der Nutzung einer Dashcam über die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden können. Die rechtliche Grundlage bildet das Datenschutzrecht, das die Interessen der Beteiligten abwägt. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Nutzung von Dashcam-Videos in bestimmten Fällen bestätigt, jedoch unter strengen Auflagen. Autofahrer sollten sich daher stets über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Autor

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