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Dashcam-Aufnahmen – Vor Gericht erlaubt?

26. Juli 2026

Zusammenfassung:

  • Dashcam-Aufnahmen können in bestimmten Fällen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.
  • Die rechtliche Grundlage für die Nutzung von Dashcam-Aufnahmen ist in Deutschland komplex und unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.

Die Nutzung von Dashcams, kleinen Kameras, die auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs montiert sind, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie versprechen, im Falle eines Unfalls wertvolle Beweise zu liefern. Doch wie sieht es mit der rechtlichen Zulässigkeit dieser Aufnahmen aus? Können sie tatsächlich vor Gericht verwendet werden? Diese Fragen beschäftigen nicht nur Autofahrer, sondern auch Juristen und Datenschützer.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Dashcams

In Deutschland ist die Rechtslage bezüglich der Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht nicht eindeutig. Das Datenschutzrecht spielt hierbei eine zentrale Rolle. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Da Dashcams kontinuierlich Aufnahmen machen und dabei auch andere Verkehrsteilnehmer filmen, stellt sich die Frage, ob dies mit den Datenschutzbestimmungen vereinbar ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2018 ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Nutzung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel unter bestimmten Umständen erlaubt. In dem Urteil (Az. VI ZR 233/17) wurde entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel in einem Zivilprozess zugelassen werden können, wenn die Interessen der Beweisführung das Interesse am Datenschutz überwiegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Dashcam-Aufnahme automatisch vor Gericht verwendet werden kann.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Der Einsatz von Dashcams berührt nicht nur das Datenschutzrecht, sondern auch das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen. Die kontinuierliche Aufzeichnung des Straßenverkehrs kann als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung angesehen werden. Daher ist es wichtig, dass die Aufnahmen nur dann verwendet werden, wenn sie tatsächlich zur Klärung eines Unfallhergangs notwendig sind und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Die Datenschutzbehörden in Deutschland stehen der Nutzung von Dashcams kritisch gegenüber. Sie betonen, dass die permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs in der Regel unverhältnismäßig ist. Eine Ausnahme kann jedoch gemacht werden, wenn die Aufnahmen nur anlassbezogen, also bei einem konkreten Ereignis wie einem Unfall, gespeichert werden. Diese anlassbezogene Speicherung könnte den Anforderungen des Datenschutzes eher gerecht werden.

Aktuelle Entwicklungen und Urteile

Seit dem BGH-Urteil von 2018 hat sich die Diskussion um Dashcams weiterentwickelt. In der Praxis zeigt sich, dass Gerichte zunehmend bereit sind, Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen, wenn sie zur Aufklärung eines Unfalls beitragen können. Dabei wird jedoch stets eine Abwägung zwischen den Interessen der Beweisführung und den Datenschutzrechten der gefilmten Personen vorgenommen.

Ein aktuelles Beispiel ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das im Jahr 2021 entschieden hat, dass Dashcam-Aufnahmen in einem Fall von Fahrerflucht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Das Gericht argumentierte, dass das Interesse an der Aufklärung der Straftat das Interesse am Datenschutz überwiege. Solche Urteile zeigen, dass die Rechtsprechung zunehmend pragmatische Lösungen sucht, um den Einsatz von Dashcams im Einklang mit dem Datenschutzrecht zu ermöglichen.

Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie sich bewusst sein müssen, dass die Nutzung von Dashcams rechtliche Risiken birgt. Wer eine Dashcam verwendet, sollte sicherstellen, dass die Aufnahmen nur anlassbezogen gespeichert werden und keine dauerhafte Überwachung des Straßenverkehrs erfolgt. Zudem sollten die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung der gefilmten Personen veröffentlicht werden.

Insgesamt bleibt die rechtliche Situation rund um Dashcams in Deutschland komplex. Während die Gerichte zunehmend bereit sind, Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen, bleibt der Datenschutz ein zentrales Thema. Autofahrer sollten sich daher gut informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

Autor

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