Hintergrund der Verhandlung
Am 4. Juni 2025 wird die 5. kleine Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden über die Berufung eines Angeklagten verhandeln. Der Angeklagte wurde zuvor vom Amtsgericht Rastatt wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Details des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 3. Oktober 2023 während einer Party im Kurpark von Gaggenau. Ein Polizeibeamter, der nach Beschwerden über Lärmbelästigung vor Ort war, wurde von einer alkoholischen Flüssigkeit getroffen, die der Angeklagte ihm ins Gesicht und auf die Uniform geschüttet haben soll. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Berufungsverhandlung
Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung werden drei Zeugen geladen sein, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Die Verhandlung findet im Landgericht Baden-Baden statt.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil in diesem Fall könnte Auswirkungen auf die Ahndung von Angriffen auf Vollstreckungsbeamte haben. Es unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen für derartige Handlungen und die Bedeutung des Respekts gegenüber Polizeibeamten im Dienst.