- Für Bauvorhaben an denkmalgeschützten Immobilien sollten Sie stets die Zustimmung der Denkmalbehörde einholen.
- Bauliche Veränderungen im Denkmalschutz sind kostspielig. Eigentümer können ihre finanzielle Belastung aber durch Fördermöglichkeiten und Steuerersparnisse verringern.
Gebäude unter Denkmalschutz sind die Bauten, die das Bild einer Stadt prägen und sie zu etwas Besonderem machen. Oft erzählen sie Geschichten vergangener Zeiten und präsentieren stolz die Schönheiten vergangener Baustile. Sie sind es, die das Lebensgefühl in der Stadt prägen und Besucher anziehen, die die Architektur bewundern möchten.
Damit Immobilien unter Denkmalschutz detailgetreu bleiben, muss bei Bauvorhaben daran einiges beachtet werden. Denn die ursprüngliche Substanz soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Und auch dann, wenn dies nicht mehr möglich ist, sollen Änderungen auch wieder im gleichen Stil gebaut werden. Hier lesen Sie, was Sie bei baulichen Veränderungen an Immobilien im Denkmalschutz beachten müssen.
Immobilie im Denkmalschutz – ein kostspieliges Unterfangen
Immobilien im Denkmalschutz sind optisch besonders ansprechend. Oft werden sie auch zu günstigen Preisen verkauft – zu verdächtig günstigen Preisen. Das liegt daran, dass jegliche Bauvorhaben in der Regel deutlich teurer sind als bei modernen Häusern. Aufgrund des Alters der Immobilie muss aber gerade einiges gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie mit umfassenden Instandhaltungsmaßnahmen und hohen Baukosten rechnen müssen – eine Kombination, die für Käufer nicht gerade attraktiv ist. Immerhin ist ein Gebäude im Denkmalschutz aus steuerlicher Sicht interessant, was einen Teil Ihrer Ausgaben wieder ausgleicht.
Zustimmung der Denkmalbehörde einholen
Sie möchten nur schnell eine kleine Veränderung an der Fassade vornehmen lassen? Oder am Stuck ist ein Stück abgebröckelt, was Sie nun beheben lassen möchten? Für Baumaßnahmen am denkmalgeschützten Gebäude gilt: Ohne die Zustimmung der Denkmalbehörde sind Ihnen die Hände gebunden.
Vor jedem Eingriff müssen Sie sich deshalb eine Erlaubnis einholen und dabei diverse Auflagen berücksichtigen. Andernfalls könnte die Denkmaleigenschaft durch die bauliche Veränderung gefährdet werden. Die Denkmalbehörde kann im Falle von unabgesprochenen Bauarbeiten einen Rückbau fordern, der für Sie mit erheblichen Mehrkosten einhergeht.
Auflagen beachten für Gebäude mit Denkmalschutz
Die behördlichen Anforderungen für Bauvorhaben sind in Deutschland ohnehin komplex genug. Umso mehr Auflagen müssen Sie als Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie beachten. Die Denkmalschutzgesetze werden von den Bundesländern aufgestellt, weshalb Sie sich dabei nicht einmal auf bundesweit einheitliche Regelungen verlassen können. Lassen Sie sich unbedingt für Ihr Bauvorhaben im Denkmalschutz anwaltlich beraten, um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein und teure Rückbauten oder Strafzahlungen zu vermeiden.
Staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile nutzen
Abgesehen von der netten Optik – ist dann eine denkmalgeschützte Immobilie für Eigentümer überhaupt noch interessant? Ja, wenn Sie sich um staatliche Förderungen bemühen und auch die steuerlichen Vorteile nutzen. Denn die teuren baulichen Veränderungen an Ihrem Haus im Denkmalschutz können Sie von der Steuer absetzen und sich so zumindest einen Teil Ihrer Ausgaben wieder zurückholen. Auch Förderungen vom Staat sollen die finanzielle Belastung für Eigentümer lindern und den Kauf denkmalgeschützter Immobilien attraktiv machen.