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Renault Dieselskandal: Betroffene Modelle und Motoren

11. Juni 2021

Lange Zeit konzentrierte man sich im Abgasskandal um die deutschen Hersteller rund um VW. Inzwischen scheint auch der Renault-Dieselskandal konkretere Formen anzunehmen. Die französischen Antibetrugsbehörden haben schon länger den Verdacht, dass auch bei Renault Diesel-Modelle vom Abgasskandal betroffen sind. Im Juni 2021 wurde sogar ein gerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet – fast zeitgleich mit Peugeot. Damit steigen die Chancen, dass Renault-Kunden Schadensersatz bekommen. Dabei hilft auch eine Besonderheit: Bei Renault war wohl der langjährige Chef Carlos Ghosn selbst in die Planung der illegalen Abschalteinrichtungen verwickelt. Da fällt es schwer, vor Gericht mit einem Versehen oder mit Fehlern einzelner Mitarbeiter zu argumentieren.

Welche Renault-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Noch ist nicht abschließend geklärt, welche Fahrzeuge und Motoren vom Renault Dieselskandal betroffen sind. So gab es bisher noch keine Rückrufe von Renault-Modellen, zur Reduzierung von Abgasen. Im Verdacht stehen bei Renault insbesondere Motoren mit den folgenden Bezeichnungen:

  • dCi 1.5
  • dCi 1.6
  • dCi 110
  • dCi 145
  • dCi 160
  • OM 622 (Kooperation mit Mercedes)
  • OM 626 (Kooperation mit Mercedes)

Demnach könnten insbesondere folgende Renault-Modelle vom Abgasskandal betroffen sein, bei denen teilweise auch überhöhte Stickoxidwerte gemessen wurden:

  • Renault Captur
  • Renault Clio
  • Renault Espace
  • Renault Grand Scénic
  • Renault Kadjar
  • Renault Master (III) Combi
  • Renault Megane Energy
  • Renault Scenic
  • Renault Talisman
  • Renault Trafic Grand Combi

Neben den eigenen Modellen sind die verdächtigen Motoren von Renault auch in Fahrzeugen anderer Hersteller verbaut. Sie finden sich u.a. in den Modellen

Zumindest für den Mercedes Vito mit Renault-Motor gab es auch schon Rückrufe, die vom KBA angeordnet wurden. Als Grund für die Rückrufe mit den Herstellercodes VITN622R, VITM622 und VITM622R nennt das KBA „Unzulässige Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem“.

Schadensersatz von Renault im Dieselskandal

Um im Abgasskandal bei Renault eine Entschädigung zu bekommen, müssen 3 Bedingungen erfüllt werden:

  • Das eigene Fahrzeug verfügt über eine illegale Abschalteinrichtung.
  • Renault hat die Abschalteinrichtung eingebaut, obwohl klar war, dass sie unzulässig ist.
  • Der Anspruch ist noch nicht verjährt. (Das dürfte bisher nur bei Fahrzeugen der Fall sein, die vor mehr als 10 Jahren gekauft wurden.)

Ob die ersten beiden Bedingungen erfüllt sind, kann aus heutiger Sicht noch nicht sicher gesagt werden. Wer sich bei Rechtecheck anmeldet, wird aber informiert, sobald es hier neue Erkenntnisse gibt.

Darüber hinaus macht eine Diesel-Klage gegen Renault nur Sinn, wenn das Fahrzeug deutlich weniger als 250.000 km auf dem Tacho hat. Das liegt daran, wie der Schadensersatz abgewickelt wird: Die Regel ist dabei, dass man das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgibt. Diese Nutzungsentschädigung hängt von den gefahrenen Kilometern ab und erreicht bei 300.000 km den Kaufpreis.

Da die juristische Aufarbeitung im Renault Dieselskandal noch nicht weit fortgeschritten ist, werden die Gerichte voraussichtlich in jedem Einzelfall ein (teures) Gutachten anfordern. Daher lohnt sich bisher nur eine Diesel-Klage mit Rechtsschutzversicherung. Sobald die Strafprozesse in Frankreich und die Zivilklagen in Deutschland für mehr Klarheit sorgen, dürfte aber auch eine Prozessfinanzierung möglich werden. Vom Abgasskandal betroffene Renault-Kunden sollten sich daher jetzt bereits bei Rechtecheck registrieren. Wir halten Sie dann auf dem Laufenden und vermitteln z.B. eine Prozessfinanzierung, sobald das möglich ist.

Wenn Sie Ihren Renault finanziert haben, können Sie ihn wahrscheinlich auch über einen Autokredit-Widerruf loswerden. Das ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

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