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Autokauf vom Händler – Was gilt?

6. Juli 2025

Zusammenfassung:

  • Beim Autokauf vom Händler haben Käufer umfassende Rechte bei Mängeln, einschließlich der Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
  • Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre und schützt Käufer vor versteckten Mängeln.
  • Verbraucher sollten ihre Rechte kennen, um im Streitfall gut vorbereitet zu sein.

Der Kauf eines Autos ist für viele Menschen eine bedeutende Investition. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, die beim Autokauf vom Händler gelten. In Deutschland sind die Rechte der Käufer durch das Kaufrecht umfassend geschützt. Doch was bedeutet das konkret? Welche Ansprüche haben Käufer bei Mängeln, und wie funktioniert die Gewährleistung? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel.

Gewährleistung und Garantie – Was ist der Unterschied?

Beim Autokauf vom Händler profitieren Käufer von der gesetzlichen Gewährleistung. Diese beträgt in der Regel zwei Jahre und schützt vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Wichtig zu wissen: Die Gewährleistung ist nicht mit einer Garantie zu verwechseln. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers, die zusätzliche Sicherheit bieten kann.

Die Gewährleistung greift, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser Frist kehrt sich die Beweislast um, und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Mängel und Rücktritt – Welche Rechte haben Käufer?

Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Auto Mängel aufweist, haben Käufer verschiedene Rechte. Zunächst können sie Nachbesserung verlangen, also die Reparatur des Fahrzeugs. Der Händler hat das Recht, den Mangel zu beheben, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder der Händler sich weigern, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Mangel muss erheblich sein, und der Käufer muss dem Händler in der Regel eine Frist zur Nachbesserung gesetzt haben. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, kann der Rücktritt erklärt werden. Alternativ kann der Käufer auch eine Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn er das Fahrzeug trotz des Mangels behalten möchte.

Tipps für den Autokauf – So vermeiden Sie Probleme

Um beim Autokauf vom Händler auf der sicheren Seite zu sein, sollten Verbraucher einige Tipps beachten. Zunächst ist es ratsam, das Fahrzeug vor dem Kauf gründlich zu inspizieren und eine Probefahrt zu machen. Dabei können mögliche Mängel frühzeitig erkannt werden. Zudem sollten alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um im Streitfall Beweise zu haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Prüfung des Kaufvertrags. Käufer sollten darauf achten, dass keine unzulässigen Klauseln enthalten sind, die ihre Rechte einschränken. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, den Vertrag von einem Experten prüfen zu lassen. Schließlich sollten Käufer auch die Möglichkeit einer Garantie in Betracht ziehen, um zusätzlichen Schutz zu erhalten.

Der Autokauf vom Händler bietet viele Vorteile, insbesondere durch die gesetzliche Gewährleistung. Dennoch ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte im Klaren zu sein und diese im Bedarfsfall durchzusetzen. Mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Vorbereitung können Verbraucher sicherstellen, dass sie lange Freude an ihrem neuen Fahrzeug haben.

Autor

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