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Arbeitszeitgesetz Verstoß – Regeln und Strafen

Arbeitszeitgesetz – Regeln
21. August 2024
  • Das Arbeitszeitgesetz schreibt u.a. vor, wie lange Arbeitnehmer maximal am Tag und in der Woche arbeiten dürfen.
  • Verantwortlich dafür, dass dies eingehalten wird, ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss also nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn er zu lange arbeitet.
  • Bei Verstößen droht ein Bußgeld und in Extremfällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Das Arbeitszeitgesetz soll Arbeitnehmer schützen und verhindern, dass sie zu lange arbeiten. Denn der Mensch ist keine Maschine und benötigt regelmäßige Pausen, um sich auszuruhen, sich zu erholen und am nächsten Tag wieder mit Elan arbeiten zu können. Kommen diese Erholungsphasen regelmäßig zu kurz, droht ein Burnout, das zur Arbeitsunfähigkeit führen kann. Aber auch der Arbeitgeber profitiert auf lange Sicht von dem Arbeitszeitgesetz: Denn die darin enthaltenen Regelungen begünstigen die psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter und sorgen dafür, dass sie auf Dauer gesund und einsatzfähig bleiben. Wir verraten Ihnen, wann ein Arbeitszeitgesetz Verstoß vorliegt und welche Strafen in dem Fall drohen.

Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, wie viele Stunden Arbeitnehmer maximal in der Woche arbeiten dürfen und welche Ruhezeiten und Ruhepausen dabei einzuhalten sind. Im Regelfall dürfen Arbeitnehmer nur bis zu 48 Stunden in der Woche beschäftigt werden, wobei an einem einzelnen Tag eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf.

Diese Regelungen gelten längst nicht für alle Berufe. So sind Ausnahmen zum Beispiel regelmäßig in medizinischen Einrichtungen zu finden, wo Ärzte 12- oder sogar 24-Stunden Schichten arbeiten. Auch sieht das ArbZG flexible Handhabungen vor, weil es in vielen Branchen gerade nicht möglich ist, die anfallende Arbeit auf genau acht Stunden am Tag zu begrenzen. So darf an einzelnen Tagen auch mal bis zu zehn Stunden gearbeitet werden, wenn dafür andere Arbeitstage kürzer ausfallen und sich auf diese Weise doch wieder ein Durchschnittstag von acht Stunden ergibt.

Wer ist für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich?

Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er ist es auch, der durch die Regelungen des Gesetzes gebunden wird. Denn regelmäßig ist es gerade nicht der Arbeitnehmer, der darauf besteht, Überstunden zu machen und sich zu überarbeiten. Das Arbeitszeitgesetz soll den Arbeitnehmer schützen, ihm aber nicht noch Verpflichtungen (und damit weiteren Stress) auferlegen, die er wenig bis gar nicht kontrollieren kann.

Damit das Arbeitszeitgesetz nicht zu einer Soll-Vorschrift verkommt, muss der Arbeitgeber nicht nur dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter nicht länger als zulässig arbeiten, sondern dies auch kontrollieren. Deshalb ist er laut dem Bundesarbeitsgericht dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Angestellten zu erfassen.

Arbeitszeitgesetz Verstoß – diese Strafen drohen

Bei einem Arbeitszeitgesetz Verstoß droht ein Bußgeld. Dies zahlt allerdings nur der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Das Bußgeld winkt auch dann, wenn der Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu lange arbeitet oder dies sogar in Eigenregie macht, wenn der Arbeitgeber hiervon Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis hat.

Bei besonders schweren Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz muss der Arbeitgeber sogar mit einer handfesten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Arbeitgeber wiederholt gegen das Gesetz verstößt oder den Arbeitnehmer vorsätzlich gefährdet, indem er ihn zu lange arbeiten lässt.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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