Zusammenfassung:
- Im Krankheitsfall müssen Arbeitnehmer unverzüglich ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorzulegen, kann aber auch früher verlangt werden.
- Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht in der Regel für sechs Wochen.
In Zeiten von Grippewellen und pandemischen Herausforderungen ist das Thema Arbeitsunfähigkeit aktueller denn je. Arbeitnehmer stehen oft vor der Frage, welche Rechte und Pflichten sie im Krankheitsfall haben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spielt dabei eine zentrale Rolle. Doch was genau müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen?
Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Der erste Schritt im Krankheitsfall ist die unverzügliche Information des Arbeitgebers. Dies sollte idealerweise noch vor Arbeitsbeginn geschehen. Die Mitteilung kann telefonisch, per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert wird, damit er entsprechend planen kann.
Die rechtliche Grundlage für diese Pflicht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das vorschreibt, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen haben. Versäumt ein Arbeitnehmer diese Pflicht, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie etwa eine Abmahnung.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, umgangssprachlich auch als „Krankschreibung“ bekannt, ist ein zentrales Dokument im Krankheitsfall. Sie muss spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Allerdings kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass die Bescheinigung bereits früher eingereicht wird. Diese Regelung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überprüfen und sich abzusichern.
Die Bescheinigung wird in der Regel vom behandelnden Arzt ausgestellt und enthält Informationen über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Sie ist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die Krankenkasse von Bedeutung, insbesondere wenn die Krankheit länger andauert und Krankengeld beantragt werden muss.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Krankheitsfall ist die Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Gehalts für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Diese Regelung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht.
Nach Ablauf der sechs Wochen endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Krankheit darüber hinaus andauern, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Krankengeld von ihrer Krankenkasse zu beziehen. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit sind klar definiert, doch in der Praxis gibt es immer wieder Unsicherheiten und Missverständnisse. Arbeitnehmer sollten sich daher gut informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu kennen und wahrzunehmen.