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Insolvenzgeld: Verfahren, Antrag, Vorfinanzierung, Höhe, Dauer

insolvenzgeld
Pleite-Geier: Die Arbeitnehmer sind dank Insolvenzausfallgeld abgesichert.
11. Mai 2022

Zusammenfassung

  • Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt Insolvenzgeld rückwirkend für drei Monate.
  • Den Antrag auf Insolvenzgeld stellt man direkt bei der Agentur.
  • Der Insolvenzverwalter kann auch eine Insolvenzgeldvorfinanzierung organisieren.

Meldet der Arbeitgeber Insolvenz an, ist das für Arbeitnehmer meist ein Schock und eine schwere finanzielle Belastung. Oft ist bereits eine Gehaltszahlung ausgeblieben (oder mehr) und die Wenigsten können sofort in einen anderen Job wechseln. Damit Arbeitnehmer nicht auf ihren Lohnforderungen sitzen bleiben und auch nicht sofort in die Arbeitslosigkeit abrutschen, gibt es das Insolvenzgeld.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Fragen zum Insolvenzgeld:

Wer bekommt Insolvenzgeld und was ist das?

Insolvenzgeld wird zwar von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, aber nicht aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gedeckt. Das Geld stammt stattdessen aus der Umlage U3 („Insolvenzgeldumlage“), die Unternehmen für alle Mitarbeiter abführen müssen. Da die U3 auch für Minijobs bezahlt werden muss, können sie auch geringfügig Beschäftigte bekommen. Dasselbe gilt für Praktikanten oder Beschäftigte, die neben ihrem Job bereits Rentner sind. Außerdem bedeutet das, dass die Zeit, für die Insolvenzgeld bezahlt wird, nicht auf die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld I angerechnet wird.

Die Agentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld nicht nur bei Insolvenzen aus, sondern auch, wenn ein Unternehmen seine Tätigkeit endgültig einstellt. Für letzteres ist in der Regel eine Gewerbeabmeldung nötig.

Wichtig ist, dass das Insolvenzgeld nur offene Gehalts-Forderungen abdeckt, die nicht verjährt oder verfallen sind. Sind im Arbeits- oder Tarifvertrag kurze Fristen für die Geltendmachung von Lohn und Gehalt festgelegt, muss man daher ggf. selbst Maßnahmen ergreifen, um den Verfall von Ansprüchen zu verhindern.

Wie viel Insolvenzgeld bekomme ich?

Das Insolvenzgeld entspricht weitgehend dem Nettogehalt. Das bedeutet: Vom Bruttogehalt werden die gesetzlichen Abzüge (Sozialversicherung, Steuer) subtrahiert. Allerdings ist das Bruttogehalt dabei auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung beschränkt, also auf 7.050 € pro Monat (im Jahr 2022). Auch wenn im Zeitraum, in dem ein Insolvenzgeldanspruch besteht, Überstunden und Provisionen angefallen sind, wird das meist vollständig auf die Höhe des Insolvenzgelds aufgeschlagen. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt werden dagegen nur anteilig angerechnet – wenn überhaupt.

Um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung müssen sich die betroffenen Arbeitnehmer nicht kümmern. Diese laufen weiter. Außerdem ist das Insolvenzgeld steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sich der Steuersatz für andere Einnahmen erhöhen kann.

Hat der Arbeitnehmer ausstehende Forderungen, die das Insolvenzgeld überschreiten, kann er diese auch noch zur Insolvenztabelle anmelden. Die Forderung in Höhe des Insolvenzgelds geht dagegen auf die Bundesagentur über.

Wann und wie lange bekomme ich Insolvenzgeld?

Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt offene Gehaltsforderungen maximal für drei Monate. Diese werden rückwirkend und auf einmal ausgezahlt, nachdem ein „Insolvenzereignis“ eingetreten ist und innerhalb von zwei Monaten ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt wurde. Schneller bekommen die Beschäftigten das Insolvenzgeld, wenn eine Insolvenzgeldvorfinanzierung zustande kommt.

Vorsicht: Als „Insolvenzereignis“ zählt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Eröffnung folgt aber immer erst einige Zeit nach der Anmeldung der Insolvenz. Ist nicht genug „Masse“ vorhanden, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, kommt es zu einer Abweisung des Insolvenzantrags. Auch das ist ein Insolvenzereignis. Außerdem reicht es in vielen Fällen auch aus, wenn das Unternehmen seinen Betrieb endgültig eingestellt hat.

Gut zu wissen: Wird das Arbeitsverhältnis bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet, kann der Arbeitnehmer trotzdem für drei Monate Insolvenzgeld bekommen, auch wenn die ausgefallenen Zahlungen bereits einige Zeit zurückliegen.

Wenn Arbeitnehmer und Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortsetzen wollen, erfolgt die Bezahlung dafür wieder direkt von der Firma und vorrangig vor den Alt-Schulden.

Wie kann ich Insolvenzgeld beantragen?

Der Antrag auf Insolvenzgeld muss spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder nach dem sonstigen Insolvenzereignis) bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Das kann man auf Papier oder online machen. Zusätzlich zum Formular muss man noch eine Insolvenzgeldbescheinigung vom Insolvenzverwalter oder vom Arbeitgeber einreichen.

Gut zu wissen: Wenn Ihr (vorläufiger) Insolvenzverwalter dafür sorgt, dass Sie eine Insolvenzgeldvorfinanzierung bekommen, brauchen Sie in der Regel keinen Antrag stellen. Alle nötigen Unterlagen bekommen Sie vom Insolvenzverwalter.

Wie funktioniert die Insolvenzgeldvorfinanzierung?

Nicht jeder Arbeitnehmer kann es sich leisten, bis nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf seinen Lohn zu warten. In dem Fall würde es Sinn machen, aufgrund der ausbleibenden Gehaltszahlungen zu kündigen und sich arbeitslos zu melden oder eine andere Stelle anzunehmen. In dem Fall würde es dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter aber schwerfallen, das Unternehmen fortzuführen, selbst wenn diese Perspektive bei der Insolvenzanmeldung noch gegeben wäre. Daher kann sich der Insolvenzverwalter um eine Insolvenzgeldvorfinanzierung kümmern. Dabei kauft eine Bank dem Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Insolvenzgeld ab und zahlt es zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt des Gehalts aus. Die dafür anfallenden Zinsen deckt der Insolvenzverwalter in der Regel aus der Insolvenzmasse, sodass den Arbeitnehmern keine Nachteile entstehen. Außerdem muss sich der Arbeitnehmer dadurch nicht selbst um den Antrag auf Insolvenzgeld kümmern. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich.

Übrigens: Ist das Arbeitsverhältnis bereits tatsächlich und rechtlich beendet, hat der Insolvenzverwalter i.d.R. keinen Grund, eine Insolvenzgeldvorfinanzierung zu organisieren. Dann kann man aber bei der Bundesagentur für Arbeit einen Insolvenzgeld-Vorschuss beantragen.

Gut zu Wissen: Auch in der Insolvenz gelten die Regeln zum Arbeitnehmerschutz weiter. Beispielsweise muss eine betriebsbedingte Kündigung auch im Insolvenzfall alle Formalitäten einhalten und auf einer Sozialauswahl basieren. Daher kann sich trotz Insolvenz eine Kündigungsschutzklage lohnen.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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