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Studienplatzabsage – Was kann man dagegen unternehmen?

hoersaal_studenten
26. Oktober 2016

Wenn der Traum vom Studium platzt, kann eine Studienplatzklage helfen

Nicht nur die Zahl der Abiturienten steigt stetig an. Auch die Zahl derer, die nach dem Abitur keine Ausbildung absolvieren, sondern direkt studieren möchten. Dadurch herrscht ein großer Ansturm an den Universitäten und Fachhochschulen, die Studienplätze sind heiß begehrt – doch nicht selten flattert eine Absage ins Haus.

Was kann man tun, wenn man eine Studienplatzabsage erhält? Muss man sich damit abfinden oder gibt es eine Möglichkeit, trotzdem studieren zu können? Kann man sich einen Studienplatz einklagen?

Die Aufgaben der Stiftung für Hochschulzulassung – früher ZVS

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) – bis zum Jahr 2008 bekannt unter dem Namen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) – ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese hat die Aufgabe, sowohl Hochschulen bei den Zulassungsverfahren zu unterstützen (Art. 2 Nr. 1 StV Hochschulzulassung) als auch Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC – Numerus-Clausus) in den Fächern Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin sowie bedingt Tiermedizin in Auswahlverfahren zu vergeben (Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 StV Hochschulzulassung).

Seit dem 16. Mai 2012 stellt die Stiftung für Hochschulzulassung ein Bewerbungsportal (hochschulstart.de) zur Verfügung. Dort geben zum einen teilnehmende Universitäten ihre Studienangebote bekannt, zum anderen können sich Studienbewerber/-innen im Portal registrieren und für einen Studienplatz bewerben. Was aber geschieht nun, wenn auf die Bewerbung eine Absage erfolgt?

Studienplatzklage – die letzte Chance für eine baldige Zulassung?

Wer eine Absage auf seine Studienbewerbung erhält, aber dennoch schnellstmöglich mit seinem Studium beginnen möchte, hat zwei Möglichkeiten: ein Studium im Ausland oder den Studienplatz einklagen.

Studieren im Ausland hat sicherlich Vorteile, beispielsweise die Optimierung der Fremdsprachenkenntnisse, oft bessere Studienbedingungen, das Fördern von Selbstständigkeit und bessere Karrierechancen. Jedoch können bestimmte Berufsgruppen –trotz europaweit anerkannter Abschlüsse – nicht direkt überall anfangen zu arbeiten. Zum Beispiel könnten auf Ärzte oder Juristen noch Zusatzprüfungen zukommen. Deshalb empfiehlt sich eine Studienplatzklage, um den gewünschten Studienplatz in Deutschland alsbald zu erhalten.

Für viele junge Leute platzt der Traum vom Studium. Aber gegen eine Studienplatzabsage kann man rechtlich vorgehen. (Foto: JoeEsco/photocase)

Studienplatz einklagen in zwei Schritten

Die Universitäten sind dazu verpflichtet, die Zahl ihrer Studienplätze in jedem Semester für jedes Fach neu zu berechnen. Im normalen Studienplatz-Vergabeverfahren werden die von der Uni angegebenen Zahlen von niemandem geprüft. Um Geld zu sparen, geben einige Universitäten daher falsche Kapazitätszahlen an. Und genau hier greift eine Studienplatzklage.

Der erste Schritt: Der Bewerber wirft der Hochschule vor, ihre Kapazitäten nicht auszunutzen und stellt einen sogenannten Antrag auf außerkapazitäre Zulassung, der form- und fristgerecht gestellt werden muss.

Der zweite Schritt: Ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung und/oder Klageerhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht. Damit leitet der Bewerber das Kernstück der Studienplatzklage ein. Denn nun wird die Hochschule vom Verwaltungsgericht aufgefordert, ihre Kapazitäten zu überprüfen und offenzulegen. Dieser Offenlegung kann sie nur entgehen, indem sie einlenkt und dem Bewerber einen Studienplatz zur Verfügung stellt.

Wann ein rechtlicher Beistand empfehlenswert ist

Sollte die Universität den Kapazitätsantrag ablehnen, muss der Bewerber auf den Ablehnungsbescheid reagieren und innerhalb von einem Monat einen Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht in allen Bundesländern gegeben – in einigen muss der Bewerber nach Erhalt des Ablehnungsbescheides eine sogenannte Verpflichtungsklage einreichen. Entsprechende Informationen dazu sind im Ablehnungsbescheid unter dem Stichwort „Rechtsmittelbelehrung“ angehängt. Ab diesem Punkt ist die Hilfe eines Rechtsanwalts empfehlenswert.

Doch selbst mit rechtlichem Beistand geht eine Studienplatzklage nicht immer erfolgreich aus. Wenn es mehr Kläger gibt, als eine Hochschule nachträglich Studienplätze zur Verfügung stellt, werden diese an vielen Universitäten unter den Klägern verlost oder über eine Reserveliste nach Wartezeit und Abiturnote vergeben.

Um die Chance auf einen Studienplatz zu erhöhen, raten Anwälte oft zu Mehrfachklagen. Diese sind jedoch nicht unbegrenzt möglich. Laut einem Urteil vom 23. März 2011 des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 6 CN 3.10) kann eine Klage nur gegen Hochschulen geführt werden, die zuvor bei der Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) genannt wurden. Im Fach Medizin sind das beispielsweise sechs Universitäten.

Quelle: test.de, hochschulstart.de

Tipps:

  • Wenn Sie auf Ihre Bewerbung eine Absage erhalten haben, können Sie Ihren Studienplatz einklagen.
  • Sollte die Kapazitätsanfrage abgewiesen werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen.
  • Nehmen Sie rechtlichen Beistand in Anspruch, denn oft reicht nur ein Formfehler, der Ihre Klage unzulässig macht.

Checkliste:

  • Haben Sie bei der Bewerbung für den Studienplatz die Anmeldefristen im Blick.
  • Denken Sie an eine beglaubigte Zeugniskopie Ihrer Allgemeinen Hochschulreife oder Ihrer Fachhochschulreife.
  • Möchten Sie Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Tiermedizin studieren? Diese Fächer gehören zu den sogenannten bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Für diese müssen Sie sich über die Stiftung für Hochschulzulassung bewerben.

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