Anwälte für Verwaltungsrecht in Osterholz-Scharmbeck 9
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht
Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Osterholz-Scharmbeck
Wissenswertes
Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht.
Ihre Rechte
Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Verwaltungsrecht ergeben sich aus den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) §§ 1-102 VwVfG und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:
- Fristen/ Verjährung
- Dokumentation / Beweissicherung
- ordnungsgemäße Vertretung
Gerichtsbarkeit
Zuständig für Verfahren im Bereich Verwaltungsrecht ist das Verwaltungsgericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 52 VwGO. Klagt zum Beispiel ein Bürger gegen eine Behörde, ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat. Bezieht sich die Streitigkeit auf ein unbewegliches Vermögen wie ein Grundstück, ist das Verwaltungsgericht anzurufen, in dessen Bezirk das Vermögen liegt.
Fristen
Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:
Im Verwaltungsrecht gilt grundsätzlich die einmonatige Klagefrist aus § 74 VwGO (analog). Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Widerspruchsbescheid bzw. der ablehnende Bescheid zugestellt wurde. Ist ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich, ist die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zu erheben. Der Widerspruch muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bei der zuständigen Behörde erhoben werden (§ 70 I 1 VwGO).
Kosten
Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen des Gerichts (§ 52 I GKG). Bietet der Sachverhalt hierfür zu wenig Anhaltspunkte, nimmt das Gericht einen Streitwert von 5.000 Euro an (§ 52 II GKG). Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.
Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Verwaltungsrecht in Osterholz-Scharmbeck
Wenn sie nach den besten Anwälten in Osterholz-Scharmbeck suchen, schlagen wir Ihnen auf Basis von Kriterien wie z.B. Nutzer-Bewertungen folgende Anwälte vor:
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