Anwälte für Verkehrsrecht in Markdorf 18
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Markdorf
Wissenswertes
Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Verkehrsrecht.
Ihre Rechte
Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Verkehrsrecht ergeben sich aus den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 1-53 StVO, §§ 1-66 StVG, §§ 1-73 StVZO, §§ 1-78 FeV, §§ 1-51 FZV und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:
- Fristen/ Verjährung
- Dokumentation / Beweissicherung
- ordnungsgemäße Vertretung
Gerichtsbarkeit
Zuständig für Verfahren im Bereich Verkehrsrecht ist das Gericht, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat, § 20 StVG bzw. § 32 ZPO. Beläuft sich der Streitwert auf maximal 5.000 Euro, ist das Amtsgericht zuständig. Geht es um höhere Summen, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden.
Fristen
Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:
Die zuständige Behörde muss den Bußgeldbescheid nach § 26 III StVG innerhalb von drei Monaten zustellen. Versäumt sie diese Frist, kann der Verstoß nicht mehr verfolgt werden. Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls Zahlung von einem Kfz-Haftpflichtversicherer, muss er ihm eine angemessene Prüfungsfrist zugestehen, die sich in der Regel auf vier bis sechs Wochen beläuft. In diesem Zeitraum ist eine Klage nicht veranlasst im Sinne des 93 ZPO. Darüber hinaus gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Fristen. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verjähren beispielsweise innerhalb von drei Jahren.
Kosten
Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei aus dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich des Verkehrsrechts. Kann das Gericht den Streitwert anhand des Sach- und Streitstands nicht eindeutig bestimmen, gilt der Auffangwert von 5.000 Euro gemäß § 52 II GKG. Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.
Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Verkehrsrecht in Markdorf
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