Anwälte für Unterhaltsrecht in Bruchhausen-Vilsen 8
Rechtsgebiet: Unterhaltsrecht
Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Bruchhausen-Vilsen
Wissenswertes
Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Unterhaltsrecht.
Ihre Rechte
Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Unterhaltsrecht ergeben sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Kindesunterhalt ist in §§ 1601-1615 BGB geregelt, der Familienunterhalt in § 1360 BGB. Die Voraussetzungen sind vielseitig §§ 1601-1615 BGB, § 1360 BGB und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:
- Fristen/ Verjährung
- Dokumentation / Beweissicherung
- ordnungsgemäße Vertretung
Gerichtsbarkeit
Zuständig für Verfahren im Bereich Unterhaltsrecht ist das Familiengericht, das eine spezialisierte Abteilung des Amtsgerichts ist. Die örtliche Zuständigkeit hängt davon ab, für wen Unterhaltszahlungen eingeklagt werden. Werden Ansprüche auf Kindesunterhalt durchgesetzt, ist das Familiengericht am Wohnsitz des betroffenen Kindes zuständig. Klagen auf Ehegattenunterhalt müssen am Wohnsitz des Unterhaltsschuldners eingereicht werden.
Fristen
Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:
Unterhaltsansprüche verjähren in der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Ist das begünstigte Kind minderjährig, beginnt die Frist erst mit dem Eintritt der Volljährigkeit zu laufen. Wurde ein Unterhaltstitel erstritten, tritt die Verjährung des rückständigen Unterhalts erst nach 30 Jahren ein. Künftige Unterhaltsansprüche verjähren allerdings wieder in der Regelfrist von drei Jahren. Unterhaltsansprüche können nicht nur verjähren, sondern auch verwirken. Dies ist der Fall, wenn ein Unterhaltsanspruch über eine gewisse Dauer nicht verfolgt wird, obwohl der Berechtigte dazu in der Lage wäre. In dem Fall muss der Verpflichtete nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen.
Kosten
Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei nach § 23 I 1 RVG in Verbindung mit § 35 FamGKG. Wird eine einzelne Unterhaltsforderung geltend gemacht, ist ihr Wert ausschlaggebend. Dies ist auch der Fall, wenn mehrere fällige Beträge eingefordert werden (zum Beispiel monatliche Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum). Sie werden addiert, sodass es auf die Summe ankommt. Werden jedoch wiederkehrende zukünftige Zahlungen eingeklagt, wird nach § 51 I FamGKG auf die folgenden zwölf Monate abgestellt. Auch in diesem Fall werden die Beträge addiert. Ebenso verhält es sich, wenn ein bezifferter Unterhalt eingefordert wird. Die Höhe des Streitwerts ist allerdings gedeckelt und darf maximal den Gesamtwert der geforderten Leistungen betragen. In Unterhaltssachen, die keine Familienstreitsachen sind, ist der Verfahrenswert nach § 51 III 1 FamGKG auf 500 Euro festgesetzt. Nach § 51 III 2 FamGKG kann das Familiengericht jedoch einen höheren Streitwert bestimmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Verfahrens ergibt, dass der Festwert unbillig ist. Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.
Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Unterhaltsrecht in Bruchhausen-Vilsen
Wenn sie nach den besten Anwälten in Bruchhausen-Vilsen suchen, schlagen wir Ihnen auf Basis von Kriterien wie z.B. Nutzer-Bewertungen folgende Anwälte vor:
Schöne Reihe 18, 27305 Bruchhausen-Vilsen
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