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Rechtsanwalt Ralph Pietsch

Kanzlei Rechtsanwalt Ralph Pietsch

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Rechtsanwalt Ralph Pietsch

Über mich

RECHTSANWALT  RALPH M. PIETSCH

FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT


Ich biete Ihnen kompetente rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung. Im Vordergrund der Beratung steht eine objektive rechtliche Einschätzung des Sachverhalts, eine Abwägung von Prozessrisiken sowie die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Optionen. So komme ich in Ihrem Interesse zu maßgeschneiderten und sachgerechten Ergebnissen. Ihre Ansprüche und Interessen werde ich zielstrebig und konsequent durchsetzen. In Verhandlungen und vor Gericht werde ich Sie engagiert vertreten.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.


Baurecht & Architektenrecht, Werkvertragsrecht

Bauprojekte sind aufgrund der zahlreichen Baubeteiligten und vielfältiger Risiken konfliktgeladen.

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berate große und mittelständische Unternehmen aus den unter­schiedlichsten Branchen, Investoren, öffentliche Auftraggeber, Handwerker, Architekten, Ingenieure, Sachverständige sowie Privatpersonen in allen Phasen der Planung,  Errichtung und Abwicklung eines Bauprojekts. Beginnend mit der Beratung im Baugenehmigungs­verfahren und im Vergabeverfahren, der Verhandlung von Bauverträgen und Architektenverträgen, über den Baubeginn mit baubegleitender Rechtsberatung und der Vertretung gegenüber anderen Baubeteiligten, der Beratung und Vertretung bei der Bauabnahme und der anschließenden Gewährleistungsphase eines Bauprojekts, bis hin zur Sicherung und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

Die in diesen Rechtsbeziehungen auftretenden Sachverhalte bringen in der Regel ein erhebliches Maß an Komplexität mit sich, weshalb nur durch eine hohe Spezialisierung ein sachgerechtes und erfolgreiches Ergebnis für den Mandanten erzielt werden kann. Aufgrund langjähriger Erfahrung und der Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfüge ich nicht nur über Expertise im Bau- und Architekten­­recht, sondern auch über technisches Verständnis sowie die Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Bauunternehmern, Hand­werkern, Architekten, Ingenieuren und Behörden. Dies ist im Bau- und Architekten­recht unerlässlich, um die Ansprüche und Interessen meiner Mandanten erfolgreich durchsetzen. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder gewünscht, liegt mein Ziel auf einer effizienten gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten.

  • Prüfung, inhaltliche Gestaltung, Verhandlung und Pflege von Bauverträgen, Bauträgerverträge, Generalunternehmer- und Generalübernehmer­verträge, ARGE-Verträge, Architektenverträge, Ingenieurverträge und Lieferanten­verträge nach den Interessen des Mandanten
  • Vertretung und Unterstützung bei der (Beweis-)Sicherung bauvertraglicher Ansprüche des Mandanten, insbe­sondere durch Selbständige Beweis­verfahren 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen, insbesondere auf Werklohn, Architektenhonorar oder Mängelansprüche
  • Juristische Projektbegleitung, insbesondere bei Bauablaufstörungen und Nachträgen für geänderte und zusätzliche Leistungen
  • Rechtliche Prüfung von Ausschreibungsunterlagen bei öffentlicher Ausschreibung von Bauprojekten
  • Rechtliche Begleitung von öffentlichen Ausschreibungsverfahren von Bauprojekten
  • Einleitung und Führen von Vergabenachprüfungsverfahren
  • Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter (Projektleiter, Bauleiter, Baukauf­leute etc.) in allen rechtlichen Fragen des Bauens, insbesondere des Bauvertragsrechts (BGB, VOB/A, VOB/B) und Präsentationen in Power-Point


Öffentliches Baurecht

Ich berate und vertrete den Mandanten in dem Verfahren auf Beantragung von Baugenehmigungen, in dem sich neben den bauordnungsrechtlichen Fragen auch planungsrechtliche, denkmalrechtliche oder naturschutzrechtliche Fragen stellen können. Zum Beratungsspektrum gehört auch die Abwehr von Baugenehmigungen. Ich berate und vertrete meine Mandanten, wenn der Nachbar eine Baugenehmigung erhält, die rechtswidrig ist und gegen die dann vorgegangen werden kann. Ferner berate ich auch in sämtlichen anderen Bereichen, in welchen Kontakt zur Behörde besteht, beispielsweise, wenn die Behörde Auflagen im Zusammenhang mit dem Grundstück bzw. der Baumaßnahme macht.


Wirtschaftsrecht

Ich begleite und berate meine Mandanten in jeder Phase ihrer wirtschaftlichen Aktivität umfassend bei sämtlichen wirtschafts-, handels- und gesellschafts­rechtlichen Belangen und Fragestellungen. Meine Beratungstätigkeit beginnt bei der Gründung von Gesellschaften, einschließlich der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, sowie bei gesellschafts­rechtlichen Streitigkeiten.

Ferner berate ich meinem Mandanten beim Verkauf und Erwerb von Unter­nehmen und Beteiligungen und begleite Sie in sämtlichen Phasen einer Kauf- bzw. Verkaufstransaktion, angefangen beim Abschluss der Vertraulichkeits­vereinbarung und der Unterzeichnung der Absichtserklärung (Letter of Intent) sowie anschließend bei der rechtlichen Prüfung des Unternehmens (Due Diligence), der Gestaltung und Verhandlung des Unternehmenskauf- oder Anteilskaufvertrages sowie bei der Steuerung von dessen Vollzug und Durchführung.


Mietrecht, Immobilienrecht

Ich berate Sie auf den Gebieten des gewerblichen und privaten Mietraumrechts. Neben der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen verfolge ich Ansprüche von Vermietern zur Beitreibung rückständiger Mietzahlungen, Schadensersatz oder vertreten diese im Rahmen von Räumungsklagen. Dabei prüfe ich, ob das Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder ggf. eine einvernehmliche und vor allem zweckmäßige Lösung mit dem Mieter gefunden werden kann.
Aber auch als Mieter sind Sie nicht selten mit Mietmängeln konfrontiert. In diesem Zusammenhang unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Mietminderungen und der schnellen Beseitigung von vertragswidrigen Zuständen. 

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts berate und unterstütze ich den Mandanten bei Problemen zwischen einzelnen Miteigentümern oder einer Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter.


Allgemeines Vertragsrecht

Ich unterstütze meine Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung aller typischen Verträge (bspw. Kauf­verträge, Dienstverträge oder Werkverträge) wie auch atypischer/gemischter Verträge. Ferner vertrete ich meine Mandanten bei Vertragsverhandlungen und gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen. Hohe praktische Relevanz kommt insoweit auch Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) zu, bei deren Gestaltung und Überprüfung ich meine Mandanten begleite und hinsichtlich der Auslegung und Wirksamkeit einzelner Klauseln berate. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.


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