Anwälte für Strafrecht in Leinfelden-Echterdingen 153
Rechtsgebiet: Strafrecht
Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Leinfelden-Echterdingen
Wissenswertes
Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Strafrecht.
Ihre Rechte
Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Strafrecht ergeben sich aus den Regelungen des Strafgesetzbuchs (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) §§ 1-358 StGB, §§ 1-500 StPO, §§ 1-125 JGG und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:
- Fristen/ Verjährung
- Dokumentation / Beweissicherung
- ordnungsgemäße Vertretung
Gerichtsbarkeit
Zuständig für Verfahren im Bereich Strafrecht ist das Amtsgericht, wenn die zu erwartende Strafe maximal vier Jahre Freiheitsstrafe beträgt und weder das Landgericht, noch das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig sind, § 24 GVG. Zudem darf weder eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, noch die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung zu erwarten sein. Ist der Fall besonders umfangreich oder bedeutend oder sind die potenziellen Zeugen gleichzeitig Verletzte der Straftat und besonders schutzbedürftig, ist die Anklage ebenfalls am Landgericht zu erheben. Das Landgericht ist weiterhin zuständig, wenn die zu erwartende Freiheitsstrafe vier Jahre übersteigt oder eine in § 74 II Nr. 1-30 GVG normierte Katalogstraftat im Raum steht. Das Oberlandesgericht ist schließlich für Staatsschutzsachen zuständig, § 120 GVG. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Tatort (§ 7 StPO) liegt, der Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Angeschuldigten (§ 8 StPO) oder der Ergreifungsort (§ 9 StPO). Kommen mehrere Gerichte infrage, hat die Staatsanwaltschaft ein Wahlrecht, § 12 StPO.
Fristen
Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:
Die Berufung und die Revision müssen innerhalb von einer Woche eingelegt werden. Die einwöchige Frist gilt ebenfalls für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Anhörungsrüge und die Anrufung des Gerichts, wenn ein Rechtsmittel verspätet ist. Innerhalb von zwei Wochen muss ein Einspruch gegen einen Strafbefehl oder eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Auch die Benennung eines Pflichtverteidigers muss in zwei Wochen erfolgen. Andernfalls erhält der Beschuldigte einen gerichtlich bestellten Rechtsanwalt.
Kosten
Sofern Sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Die Höhe hängt dabei davon ab, ob Sie einen Wahl- oder Pflichtverteidiger beauftragen und inwiefern er für Sie tätig wird. Die Grundgebühr wird für die Einarbeitung in den Fall ausgelöst; für die Wahrnehmung von Terminen oder Strafverfahren entstehen Termin- bzw. Verfahrensgebühren. Die Gerichtskosten hängen schließlich von der verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe ab und können Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) entnommen werden.
Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Strafrecht in Leinfelden-Echterdingen
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