RECHTSTIPP Kurzarbeit oder Kündigung?

Kurzarbeit oder Kündigung?
Erstellt von Andrea Mehrer

Kanzlei: AGC Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Consulting

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Warum Kurzarbeit?

Das Instrument der Kurzarbeit hilft Ihnen als Arbeitgeber, Fachkräfte zu halten: und zwar dann, wenn es sich um vorübergehende Auftragseinbußen handelt. Wenn Sie noch nicht abschätzen können, ob Sie dauerhaft Arbeitsplätze reduzieren - also wenn die Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen nicht vorliegen.

Kann Kurzarbeit vom Arbeitgeber angeordnet werden?

Ja und nein; das hängt von der arbeitsvertraglichen Regelung ab und auch vom Inhalt der Anordnung. in der Regel ist eine Ankündigungsfrist einzuhalten, die aber kürzer als die Kündigungsfrist sein darf.

Dem Mitarbeiter darf regelmäßig nicht allein wegen der Verweigerung seiner Zustimmung gekündigt werden, doch kommen durchaus andere Maßnahmen wie etwa eine Änderungskündigung oder eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Übrigens sind auch außerordentliche und fristlose Änderungskündigungen möglich.

Kann Mitarbeitern in Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt werden?

Ja - nämlich dann, wenn der Beschäftigungsbedarf für die betroffenen Mitarbeiter dauerhaft entfällt. Wenn das Kündigungsschutzgesetz für Ihren Betrieb gilt, sind die Voraussetzungen hoch. Betriebsbedingte Kündigungen müssen - einschließlich der unternehmerischen Entscheidung - eingesteuert und geplant werden.

Liegen die Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen vor und werden diese ausgesprochen, fällt die Kurzarbeit weg - und damit auch die Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Daher planen Sie rechtzeitig.

Erhält der gekündigte Mitarbeiter Kurzarbeitergeld?

Nein. Den das ungekündigte Arbeitsverhältnis ist Voraussetzung für den Bezug des Kurzarbeitergeldes.

Lassen Sie sich gern zu Ihren Plänen und den Folgen Ihrer Entscheidungen beraten.


Andrea B. Mehrer

Rechtsanwältin/German Attorney at Law

Fachanwältin für Arbeitsrecht/Expert Labor Law


Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Consulting                                                              

Freisinger Straße 30                                                                                                              

85737 Ismaning                                                                                                                      

Tel.  +49 (89)18922050

www.mehrer-law.de

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