RECHTSTIPP Kurzarbeit oder Kündigung?
Erstellt von Andrea Mehrer
Kanzlei: AGC Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Consulting>
Warum Kurzarbeit?
Das
Instrument der Kurzarbeit hilft Ihnen als Arbeitgeber, Fachkräfte zu halten:
und zwar dann, wenn es sich um vorübergehende Auftragseinbußen handelt. Wenn
Sie noch nicht abschätzen können, ob Sie dauerhaft Arbeitsplätze reduzieren -
also wenn die Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen nicht vorliegen.
Kann Kurzarbeit vom Arbeitgeber angeordnet
werden?
Ja und
nein; das hängt von der arbeitsvertraglichen Regelung ab und auch vom Inhalt
der Anordnung. in der Regel ist eine Ankündigungsfrist einzuhalten, die aber
kürzer als die Kündigungsfrist sein darf.
Dem
Mitarbeiter darf regelmäßig nicht allein wegen der Verweigerung seiner
Zustimmung gekündigt werden, doch kommen durchaus andere Maßnahmen wie etwa
eine Änderungskündigung oder eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht.
Übrigens sind auch außerordentliche und fristlose Änderungskündigungen möglich.
Kann Mitarbeitern in Kurzarbeit betriebsbedingt
gekündigt werden?
Ja -
nämlich dann, wenn der Beschäftigungsbedarf für die betroffenen Mitarbeiter
dauerhaft entfällt. Wenn das Kündigungsschutzgesetz für Ihren Betrieb gilt,
sind die Voraussetzungen hoch. Betriebsbedingte Kündigungen müssen -
einschließlich der unternehmerischen Entscheidung - eingesteuert und geplant
werden.
Liegen die
Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen vor und werden diese
ausgesprochen, fällt die Kurzarbeit weg - und damit auch die Erstattung des
Kurzarbeitergeldes. Daher planen Sie rechtzeitig.
Erhält der gekündigte Mitarbeiter Kurzarbeitergeld?
Nein. Den das ungekündigte Arbeitsverhältnis ist Voraussetzung für den Bezug des Kurzarbeitergeldes.
Lassen Sie sich gern zu Ihren Plänen und den Folgen Ihrer Entscheidungen beraten.Andrea B. Mehrer
Rechtsanwältin/German Attorney at Law
Fachanwältin für
Arbeitsrecht/Expert Labor Law
Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht Consulting
Freisinger Straße 30
85737 Ismaning
Tel. +49 (89)18922050
www.mehrer-law.de
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