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Anwälte für Opferhilfe in Saarbrücken 1

Rechtsgebiet: Opferhilfe

Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Saarbrücken

Wissenswertes

Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Opferhilfe.

Ihre Rechte

Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Opferhilfe ergeben sich aus den Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), das zum 1. Januar 2024 in das Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) integriert wird §§ 1-11 Opferentschädigungsgesetz (OEG) und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:

  • Fristen/ Verjährung
  • Dokumentation / Beweissicherung
  • ordnungsgemäße Vertretung

Gerichtsbarkeit

Zuständig für Verfahren im Bereich Opferhilfe ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz oder seinen regelmäßigen Aufenthaltsort hat.

Fristen

Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:

Entschädigungsansprüche nach dem OEG unterliegen keiner Verjährung. Auch für die Antragstellung besteht keine Frist. Das bedeutet, dass insbesondere nicht der Ausgang eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens gegen den Täter abgewartet werden muss.

Kosten

Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei nach dem objektiven Geldwert oder dem finanziellen Interesse des Klägers. Letzteres entspricht regelmäßig dem geltend gemachten Betrag. Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.

Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Opferhilfe in Saarbrücken

Wenn sie nach den besten Anwälten in Saarbrücken suchen, schlagen wir Ihnen auf Basis von Kriterien wie z.B. Nutzer-Bewertungen folgende Anwälte vor:

Rechtsanwalt Dr.
Dirk Christoph Ciper

Kanzlei: ciper & coll. - Rechtsanwälte

St. Johanner Str. 41 – 43, 66111 Saarbrücken

St. Johanner Str. 41 – 43, 66111 Saarbrücken

Arzthaftungsrecht Medizinrecht Opferhilfe
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