Rechtsanwalt Oliver Stemann

Kanzlei Rechtsanwalt Oliver Stemann

(4,0) 52*

Bewertung vom 17.09.2023

Thema: Familienrecht

Unfassbar.

Nach 2,5 Monaten habe ich von der Gegenseite überwiesenes Geld noch immer nicht erhalten. Kenne nicht einmal den genauen Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Mangels Aufrechnungslage (es gab keine Honorarrechnung) forderte ich entsprechend zur Auskehrung auf, woraufhin der gute Mann das Mandat kündigte- mitten im Anwaltsprozess. Meines Wissen nach lag das Geld auch nicht auf einem Anderkonto. Wo ist bloß mein Geld? LG Düsseldorf, Urt. v. 7.10.2019 – 9 O 188/14) • Fremdgeld und sonstige Vermögenswerte sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern i.S.d. § 121 BGB an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten, wobei maximal eine Haltefrist von bis zu zwei Wochen akzeptiert wird (BGH Anwaltsblatt 2005, 716). Kommt es nicht zu einer unverzüglichen Auskehrung, sind Fremdgelder auf einem Anderkonto zu verwalten. Dabei darf der Anwalt nicht den Zeitpunkt abwarten, bis seine Honorarforderung fällig bzw. durchsetzbar und damit aufrechenbar wird. Ein fremdnütziger Treuhänder darf nach ständiger Rechtsprechung gegen den Herausgabeanspruch des Treugebers aus §§ 667, 675 BGB grds. nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dem Treuhandvertrag haben (BGHZ 95, 109; 113 = NJW 1985, 2820; BGH NJW 1993, 2041 f.; BGH NJW 1994, 2885 f.). Hinweis: Dies gilt auch für Rechtsanwälte hinsichtlich der von ihnen als Treuhänder empfangenen Fremdgelder (BGH, Urt. v. 12.9.2002 – IX ZR 66/01).

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