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Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht Erbrecht

Über mich

Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2009 auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Von Beginn meiner beruflichen Tätigkeit an befasse ich mich intensiv mit dem Arbeitsrecht und kann daher auf umfangreiche fachliche und praktische Erfahrung zurückgreifen.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. Kündigungsschutzprozessen oder Vergütungsstreitigkeiten, außergerichtlich und übernehme die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.

Bei meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt außerdem mein Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsratsgremien aller Größen und aus verschiedenen Branchen. Hierbei werde ich regelmäßig von Betriebsräten als Sachverständiger bei Beratungen und Verhandlungen zu komplexen rechtlichen Fragestellungen hinzugezogen. Ich berate und begleite Betriebsratsgremien bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne. Darüber hinaus trete ich als Beisitzer auf Betriebsratsseite in betrieblichen Einigungsstellen auf und vertrete Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Zudem bin ich seit vielen Jahren im Bereich des Erbrechts tätig und habe den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen. Gerne

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