Bewertung vom 19.10.2023
Thema:
Schadenersatzansprüche
Herr Schwarz wurde beauftragt eine Erbschaftsangelegenheit in einer Klage zu führen. Dieser Prozess wurde verloren. Nach Urteilsverkündung teilte Herr Schwarz mir mit, das gegen ihn ggfs. Schadenersatzforderungen aufgrund einer von ihm abgegebenen Erklärung, bestünden. Das Gericht begründete, unter anderem, damit die Klage des Gegners als begründet. Als er, wiederholt, gebeten wurde mir die Handakte auszuhändigen, so wurde darauf überhaupt nicht reagiert. Es sind keine Rechnungen etc. offen. Es besteht kein Recht diese Akte nicht herauszugeben! Es werden daher wohl oder übel andere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
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