verified
Rechtsanwältin Claudia Mors

Kanzlei THSB

THSB

Ferinand-Braun-Straße 26

74074 Heilbronn

Harijs R.

Bewertung vom 01.10.2023

Thema: Familienrecht

Nicht zu empfehlen, bitte lesen Sie die Bewertung aufmerksam durch

Scheidung ist eine finanziell/emotional sehr schwierige Zeit. Da sind Sie auf einen guten Anwalt angewiesen, das musste ich leider ausbaden. Mein Fehler war, dass ich mich bis zum letzten mit meiner Ehefrau einigen wollte und einen Tag vor dem Urlaub doch einen Anwalt nehmen musste. Wenn ich mehr Zeit für Recherche gehabt hätte, wäre es nie zu einem Mandatsverhältnis gekommen. Sie ist sehr unsympathisch, unprofessionell und in meiner Wahrnehmung, ging es lediglich darum, wie kann aus meiner Situation der größtmögliche Profit generiert werden. Hier einige Fakten: im Trennungsunterhalt musste ich das 2,5-Fache (2,49) zahlen (zum Verständnis, das ist das Verhältnis, zwischen dem, was sie ausgerechnet hat und dem, was das Gericht tituliert hat). Wenn Sie ein Gerichtsverfahren anstreben (um z.B. eine Einigungsgebühr abzurechnen), wird ihnen eine unrealistische Berechnung vorgelegt und so die Wahrscheinlichkeit einer Einigung mit Gegenseite vorzubeugen. In der Auszeit im Gerichtsverfahren, wurde mir zu dem Stand der Verhandlung folgendes gesagt, "dass ein (vertraulicher Sachverhalt) mir das Genick bricht" (Sachverhalt war lange Zeit bekannt). Zweiter Punkt: Sie hat 2 Vollmachten bekommen: Trennungsunterhalt und Scheidung, wobei ich die Scheidungs-Vollmacht erst nicht erteilen wollte, am Ende trotzdem erteilt, da mir mündlich versichert wurde, dass Kosten erst anfallen, wenn ein Gerichtstermin feststeht oder Diskussion bzgl. des nachehelichen-Unterhalts anfangen. Die Vollmacht wurde in 08/22 erteilt, das Mandatsverhältnis 12/22 beendet und das Scheidungsverfahren hat erst jetzt begonnen (10/23). Und jetzt kommt die „Menschlichkeit“ hervor: Sie und die Anwaltskanzlei haben erfolgreich die volle Summe eingeklagt. Die Begründung: in der Zeit wurden 2 Schreiben seitens der Rentenversicherung per E-Mail weitergeleitet. Leider hat das Gericht die Weiterleitung als Begründung für die Abrechnung angesehen, aber da haben sie als „Normalsterblicher“ sowieso keine Chance, wenn sie keinen Anwalt nehmen. Ich habe sogar eine Beratungsgebühr und später 2 (ca. 400 €) angeboten, um einen Streit mitten in der Scheidung aus dem Weg zu gehen. Aber nein, mit mir hat man sich geweigert zu sprechen und es ging ein Verfahren los. Und ein letztes Beispiel (schreiben kann ich noch viel): abgerechnet hat Sie das Verfahren für Trennungsunterhalt (das Verfahren mit der 2,5- Fachen Zahlung) und Scheidung (das ist das Verfahren, wo ich verklagt wurde), wollte Sie sofort die nächste Abrechnung aufmachen: die Nachbetrachtung des Trennungsunterhalts, nach Steuerklassenwechsel. In Aussicht stand noch ein Verfahren, Kalkulation des Nachehelichen-Unterhalts. D.h. wenn das Mandatsverhältnis noch bestünde: hätte ich folgende Verfahren inkl. Streitwert und logisch einer Rechnung am Ende: (1) Kalkulation Trennungsunterhalt, (2) Scheidung, (3) Nachkalkulation Trennungsunterhalt nach Steuerklassen Wechsel und (4) Einigung hins. Nachehelichen Unterhalts. Fazit: ein Verfahren aufzublähen und somit eine gute Abrechnungsbasis zu schaffen, kann Frau Mors sehr gut, absolutes Lob an der Stelle. Ich hoffe sehr, dass ich jemanden mit dieser Bewertung im Rahmen der Meinungsfreiheit helfen werde, einen fatalen Fehler zu vermeiden. Aktuelle habe ich einen neuen Anwalt und somit einen direkten Vergleich und glauben Sie mir: es liegen Welten dazwischen. Ich hoffe, dass Frau Mors mir antwortet und ich die Gelegenheit habe eine Grundsatzdiskussion anzufangen.

Jetzt kostenlos Antworten auf Ihre rechtlichen Fragen erhalten. Die KI-Sofort-Auskunft.

Hier finden Sie Rechtsanwältin Claudia Mors
Aktive Filter:
Logo Rechtecheck
Folgen Sie uns hier: