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Über die Kanzlei Rechtsanwalt Oliver Tilly
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Haben Sie eine Kündigung erhalten oder wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Dann sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen. Gerade bei einer Kündigung ist schnelles Handeln gefragt: Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt in den meisten Fällen eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, ist eine nachträgliche Überprüfung der Kündigung in der Regel nicht mehr möglich.
Ich prüfe Ihre Kündigung bzw. den Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag zügig und vertrete Ihre Interessen mit dem Ziel, eine für Sie passende und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Je nach Situation kann dabei etwa der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder die Sicherung einer angemessenen Abfindung im Vordergrund stehen.
Eine kurzfristige Rückmeldung zu Ihrem Anliegen ist für mich selbstverständlich.
Ich berate auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
