Anwälte für Familienrecht in Oberkirch 19
Rechtsgebiet: Familienrecht
Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Oberkirch
Wissenswertes
Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Familienrecht.
Ihre Rechte
Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Familienrecht ergeben sich aus den Regelungen des 4. Buchs des BGB (§§ 1297-1921) und dem FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) §§ 1297-1921 BGB, §§ 1-493 FamFG und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:
- Fristen/ Verjährung
- Dokumentation / Beweissicherung
- ordnungsgemäße Vertretung
Gerichtsbarkeit
Zuständig für Verfahren im Bereich Familienrecht ist das Amtsgericht (Familiengericht) in Ehesachen, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten leben. Sofern das Paar keine Kinder hat, ist das Familiengericht in dem Bezirk zuständig, in dem sich die Ehewohnung befindet, sofern dort noch ein Ehepartner lebt. Andernfalls richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des anderen Ehegatten (Antragsgegners). In Kindschaftssachen ist das Gericht zuständig, bei dem bereits eine etwaige Ehesache anhängig ist. Existiert keine anhängige Ehesache, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Fristen
Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:
Wer sich scheiden lassen möchte, muss mit einem Trennungsjahr das Scheitern der Ehe nachweisen. Dafür müssen die Ehepartner zwölf Monate lang getrennt leben. Der Scheidungsantrag kann frühestens zwei Monate vor dem Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Beschwerden in Familiensachen müssen innerhalb von zwei Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses schriftlich begründet werden. Darüber hinaus gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Fristen der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Kosten
Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei im Falle einer Scheidung aus den monatlichen Nettoeinkommen der Ehepartner, die addiert und dann mit dem Faktor 3 multipliziert werden. In Unterhaltssachen richtet sich der Verfahrenswert in der Regel nach der Höhe der bezifferten Geldforderung, § 23 I 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. In Unterhaltssachen, die nicht Familienstreitsachen sind, ist der Verfahrenswert nach § 51 III 1 FamGKG auf 500 Euro festgesetzt. Geht es um einen Versorgungsausgleich, gilt ein Festwert in Höhe von 1.000 Euro. Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.
Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Familienrecht in Oberkirch
Wenn sie nach den besten Anwälten in Oberkirch suchen, schlagen wir Ihnen auf Basis von Kriterien wie z.B. Nutzer-Bewertungen folgende Anwälte vor:
Lohstr. 9, 77704 Oberkirch
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