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Kanzlei Heinrich Kemper

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Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

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Über die Kanzlei Kanzlei Heinrich Kemper

Als Rechtsanwalt (seit 1993) und Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1995) berate und vertrete ich zu allen Fragen des Arbeitsrechts (Arbeitsvertrag, Kündigung/Befristung, Vergütung, kollektives Arbeitsrecht) und zu angrenzenden Fragestellungen aus dem Sozialrecht. Ich unterstütze meine Mandanten bei der Bewältigung arbeitsrechtlicher Konflikte aller Art, aber auch bei der Streitvermeidung. Mein persönliches Ziel ist es, möglichst zügig und praxisnah die für den Fall passende Lösung bereitzustellen, also Standardlösungen für Standardprobleme und maßgeschneiderte Lösungen für besondere Fälle.

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