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Anwälte für Arbeitsrecht in Leinefelde-Worbis 4

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Leinefelde-Worbis

Wissenswertes

Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Ihre Rechte

Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Arbeitsrecht ergeben sich aus den Regelungen des BGB, Bundesurlaubsgesetzes, Entgeltfortzahlungsgesetzes, und des Mutterschutzgesetzes, sowie aus Arbeits- und Tarifverträgen §§ 611-630 BGB, §§ 1-16 BUrlG, §§ 1-13 EntgFG, §§ 1-34 MuSchG und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:

  • Fristen/ Verjährung
  • Dokumentation / Beweissicherung
  • ordnungsgemäße Vertretung

Gerichtsbarkeit

Zuständig für Verfahren im Bereich Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich verrichtet bzw. zuletzt verrichtet hat.

Fristen

Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:

Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer: Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats, § 622 I BGB. Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber: Abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Unternehmen, § 622 II BGB. Kündigung während der Probezeit: Zwei Wochen, § 622 III BGB. Außerordentliche Kündigung: Zwei Wochen ab Kenntniserlangung der relevanten Tatsachen, § 626 II 1 BGB. Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, § 4 1 KSchG. Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung nach § 15 ArbGG: Drei Monate ab der ersten schriftlichen Geltendmachung, § 61b ArbGG. Verjährung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Drei Jahre ab Fälligkeit der Ansprüche, § 195 BGB.

Kosten

Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei nach den §§ 42-48 GKG. Für eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage bei Mobbing beläuft sich der Streitwert auf ein Vierteljahresgehalt (brutto). Bei einer Änderungsklage oder einer Klage auf Zeugniserteilung oder -berichtigung liegt der Streitwert bei einem Bruttomonatsgehalt. Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.

Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Arbeitsrecht in Leinefelde-Worbis

Wenn sie nach den besten Anwälten in Leinefelde-Worbis suchen, schlagen wir Ihnen auf Basis von Kriterien wie z.B. Nutzer-Bewertungen folgende Anwälte vor:

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Theodor-Türich-Straße 4, 37339 Leinefelde-Worbis

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Arbeitsrecht Inkassorecht Mietrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht

Sackstr. 2, 37115 Duderstadt

Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Gesellschaftsrecht Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht

Heiligenstädter Straße 20, 37327 Leinefelde-Worbis

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Arbeitsrecht Familienrecht Reiserecht Verkehrsrecht Scheidungsrecht Bußgeld

Dr.-August-Hübenthal-Straße 5, 37339 Leinefelde-Worbis

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